Regierungsrat bringt Vorlage ins Kantonsparlament

Schlechtere Pensionskasse für Luzerner Staatsdiener

Wissen Sie denn, wie das genau mit der AHV und der Pensionskasse funktioniert?  (Montage: jav)

 

Die Luzerner Pensionskasse erfährt per Anfang 2019 eine Reglementsänderung.
 Mit der Erhöhung des Rentenalters, der Senkung des Umwandlungssatzes und dem Wegfall der arbeitgeberfinanzierten AHV-Ersatzrente soll sie langfristig stabil finanziert werden. Die SP meldet bereits Widerstand an.

Das Rentenalter der Luzerner Pensionskasse (LUPK) liegt zurzeit beim vollendeten 63. Altersjahr und wird per Anfang 2019 auf das vollendete 65. Altersjahr erhöht. Lehrer und Fachleute der schulischen Dienste, die zwischen dem 1. August und 31. Dezember ihren 65. Geburtstag feiern, würden demnach ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor sie das LUPK-Rentenalter erreicht haben.

Mit der Anpassung des Personalgesetzes wird das verhindert: Das Arbeitsverhältnis endet künftig mit dem Ablauf jenes Schuljahres, in dem das 65. Altersjahr erfüllt wird.

Regierungsrat sieht sich durch Vernehmlassung bestätigt

Diese und weitere Anpassungen im Personalgesetz regeln verschiedene arbeitsrechtliche Aspekte, die sich aus den geänderten Pensionsansprüchen ergeben. Sie sollen den Bedürfnissen der Arbeitnehmern wie auch des Arbeitgebers nach flexiblen Alterslösungen so gut wie möglich Rechnung tragen.

Die neuen Bestimmungen sind in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen worden, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Montag mit. Der Regierungsrat hat das revidierte Personalgesetz deshalb zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Bei vorzeitigem Abgang ist Abfindung vorgesehen

Unter anderem muss mit der Erhöhung des Rentenalters die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Altersgründen neu geregelt werden. Arbeitnehmern soll künftig ab vollendetem 60. Altersjahr gekündigt werden können, sofern wichtige betriebliche Gründe vorliegen oder trotz Leistungsbereitschaft eine nachgewiesene Leistungseinbusse besteht.

Da die arbeitgeberfinanzierte AHV-Ersatzrente in Zukunft entfällt und die Angestellten im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung aus Altersgründen das Rentenalter der LUPK noch nicht erreicht haben, ist in diesen Fällen ein Anspruch auf Abfindung vorgesehen.

Eine Schutzklausel für die Älteren

Ein solcher Anspruch soll bei einer vorzeitigen Beendigung aus Altersgründen nach mindestens fünf Dienstjahren bestehen – diese Regelung dient dem Schutz der Mitarbeiter, die erst in höherem Alter zum Kanton gestossen sind und, etwa in Folge eines Stellenabbaus, mit 62 ihre Stelle verlieren. Die Abfindung kann zwischen drei und dreizehn Monatslöhnen betragen.

Die Höhe richtet sich nach Dienstalter, Lebensalter, persönlicher Situation sowie Vermittelbarkeit und ist pro Einzelfall festzulegen. Geregelt soll auch die Rückforderung der Abfindung werden, wenn ehemalige Angestellte während der Abfindungsdauer eine neue Stelle beim Kanton oder bei den öffentlichen Schulen des Kantons und den Gemeinden antreten.

Um Bedürfnissen nach einer flexiblen Pensionierung zu begegnen, soll der Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung auch an Personen leisten können, die aus Altersgründen eine tiefer eingereihte Funktion annehmen. So kann zum Beispiel die Weiterversicherung des bisherigen Lohnes bei der LUPK gewährleistet werden.

Änderungen auf dem Rücken der Angestellten

Schon bevor die Vorlage in den Kantonsrat melden die Sozialdemokraten ihren Widerstand an. In einem Communique kommentieren sie die Änderugen äusserst kritisch. «Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren erfahrenen Abbau an Arbeitgeberattraktivität führt die vorgeschlagene Revision des LUPK-Reglements zu einer erneuten Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, vor allem für jüngere Angestellte des Kantons», sagt SP-Kantonsrat Urban Sager.

Diesbezüglich wäre zumindest eine ausgewogene Lösung, in der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen an den Kürzungen beteiligen, anzustreben gewesen. Mit der nun vollzogenen Reglementsanpassung seitens der LUPK tragen die Angestellten aber zwei Drittel der Kosten. Das sei aus Sicht der SP nicht ausgewogen.

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