Luzern führt elektronische Stimmenzählung ein

«Ja» oder «Nein»? Bald genügt ein Kreuz auf dem Stimmzettel

Unscheinbar, aber plötzlich doch noch umstritten: die Abstimmungsvorlage vom 26. November in der Stadt Luzern.

(Bild: jal)

Eine neue kantonale Verordnung regelt die Voraussetzungen für das E-Counting. Die damit ermöglichte elektronische Auszählung mache die Ermittlung der Ergebnisse effizienter, schreibt der Kanton. Den Gemeinden ist es freigestellt, ob sie das neue System einführen, oder wie bisher weiterfahren.

E-Counting ist nicht zu Verwechseln mit E-Voting: Während bei letzterem elektronisch abgestimmt wird, geht es beim E-Counting einzig um das elektronische Auszählen von Stimmzetteln.

Setzt eine Gemeinde auf dieses System, bringe dies laut dem Kanton Luzern auch den Stimmenden eine Vereinfachung: Die Fragen auf den elektronisch lesbaren Stimmzetteln sind nicht mit «Ja» oder «Nein» zu beantworten, sondern durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes. Nur so könne der Scanner den Stimmzettel lesen.

Die zweite Neuerung betrifft die Anzahl der Zettel. Im heutigen Verfahren gibt es für die verschiedenen Staatsebenen unterschiedliche Exemplare. Nicht so beim E-Counting: Damit es seine Vorteile ausspielen könne, werden eidgenössische, kantonale und kommunale Abstimmungen auf einem Stimmzettel aufgeführt und die Fragen fortlaufend nummeriert.

Durch Effizienzsteigerung lässt sich Personal einsparen

Durch die gesteigerte Effizienz lasse sich laut Kanton im Urnenbüro Personal einsparen. Die bestehenden Regelungen indes bleiben unverändert: So gilt nach wie vor das Vieraugen-Prinzip und die Parteien müssen im Urnenbüro angemessen vertreten sein. Überdies beurteilen dessen Mitglieder weiterhin strittige Fälle.

Nach Abschluss der Auszählung kann mit Hilfe der Software die korrekte Auswertung jedes einzelnen Stimmzettels überprüft werden. Die Nachvollziehbarkeit der abgegebenen Stimmen sei somit jederzeit sichergestellt.

Aufgrund der relativ hohen Investitionskosten dürften vorab grössere Luzerner Gemeinden auf E-Counting setzen: Bei einer Gemeinde mit 10’000 Stimmberechtigten wird mit Investition von rund 26’400 Franken gerechnet. In der Folge liegen die jährlichen Kosten bei 3750 Franken.

Für eine Gemeinde mit 30’000 Stimmberechtigten rechnet die Entwicklerin des Systems mit Investitionskosten von 36’400 Franken. Anschliessend betragen die Kosten rund 5600 Franken pro Jahr.

Autonomes Netzwerk soll für Sicherheit sorgen

Eine Grundvoraussetzung für Sicherheit beim E-Counting ist ein autonomes Netzwerk. Dieses umfasst einen Drucker, einen Scanner sowie einen PC. Das gesamte System dürfe nicht mit dem restlichen Netzwerk einer Gemeindeverwaltung oder eines Urnenbüros verbunden sein – geschweige denn mit dem Internet.

Damit werde die Gefahr einer Manipulation durch Dritte minimiert. Bevor die Gemeinden mit E-Counting loslegen können, haben sie beim Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern ein Gesuch einzureichen.

In einem Betriebskonzept sind insbesondere die technischen und organisatorischen Abläufe sowie die Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit nachzu weisen.

Voraussichtlich ab 15. April möglich

Damit im Kanton Luzern das elektronische Erfassen und Auszählen von Stimmzetteln eine rechtliche Grundlage erhält, hat der Regierungsrat im vergangenen Herbst bei den Parteien und den Gemeinden einen Verordnungsentwurf in Vernehmlassung gegeben.

Generell stiess die neue «Verordnung über die elektronische Erfassung und Auszählung von Stimmzetteln bei Abstimmungen» auf positive Resonanz. Sowohl die Gemeinden, wie auch die Parteien haben in ihren Rückmeldungen zahlreiche Vorschläge unterbreitet. In der Folge wurde die Verordnung angepasst sowie für die Gemeinden eine Checkliste für das E-Counting-Betriebskonzept ausgearbeitet.

Gemäss bundesrechtlichen Vorschriften muss die Verordnung von der Bundeskanzlei abgesegnet werden. Vorbehältlich dieser Genehmigung soll sie im Kanton Luzern per 15. April 2018 in Kraft treten.

Ab dann steht es Gemeinden frei, E-Counting für Abstimmungen einzuführen, oder aber Stimmzettel wie bis anhin nach gewohnter Praxis zu erfassen und auszuzählen.

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