Zuger Kantonsrat entscheidet im Sommer

Trotz Widerstand: Regierung will Anteil an Kantonalbank reduzieren

Zeitlos modern: Der Hauptsitz der Zuger Kantonalbank am Postplatz. Eröffnet 1958, Architekten Alfons Wiederkehr und Leo Hafner.

(Bild: mbe.)

Der Kanton Zug erneuert sein Kantonalbankgesetz. Die Regierung will unter anderem ihre Akteinbeteiligung von heute 50 Prozent in Zukunft bis auf einen Drittel reduzieren können. Dagegen wehrt sich Mitte-Links. Doch die Regierung hät an ihren Plänen fest. Nun ist das Parlament am Zug.

Die Regierung möchte die Aktienbeteiligung des Kantons an der Kantonbank von 50 auf 33 Prozent reduzieren können. Dagegen wehren sich ALG, CVP und SP in der Vernehmlassung zum revidierten Kantonalbankengesetz (zentralplus berichtete). Sowohl die CVP wie auch die Alternativen finden, bei einer Beteiligung von unter 50 Prozent sei die Gewährung einer Staatsgarantie nicht mehr gerechtfertigt. Der Regierungsrat bekräftigt seinen Entscheid jedoch, wie er am Mittwoch mitteilt.

Das neue Kantonalbankgesetz erfülle zusammen mit den neu zu erlassenden Statuten die Anforderungen an eine moderne Bank optimal. Auf Kritik stiessen die Reduktion der Mindestbeteiligung des Kantons von heute 50 Prozent auf neu einen Drittel plus eine Aktie wie auch die Beibehaltung der Staatsgarantie. «Der Regierungsrat hält an beiden Elementen fest.»

Regierung möchte mehr Flexibilität

Für die Regierung steht dabei die finanzielle Flexibilität des Kantons im Vordergrund, weil er künftig Kapitalerhöhungen nicht zwingend mittragen müsse. «Dass eine Kapitalerhöhung derzeit nicht in Sicht ist, stellt nur einen Faktor bei der Beurteilung dar» sagt Finanzdirektor Heinz Tännler.

Die Zuger Kantonalbank sei eine Publikumsbank, welche sehr gut in der Bevölkerung des Kantons Zug verankert ist. Durch die Reduktion der Mindestbeteiligung könne dies noch weiter verstärkt werden, da noch mehr Aktien von Privaten erworben werden können und der lokale Aktienbesitz noch breiter gestreut wird.

Beteiligung und Staatsgarantie gehören zusammen

Auch von einem Verzicht auf die Staatsgarantie will Tännler nichts wissen. «Der Einfluss des Kantons auf die Zuger Kantonalbank ist aufgrund der angepassten Stimmrechtsbeschränkung unabhängig von der Reduktion des gesetzlichen Mindestanteils am Aktienkapital mit dem neuen Gesetz grösser als heute» hält Heinz Tännler fest. Für wesentliche Entscheide bedürfe es nämlich des qualifizierten Mehrs von zwei Dritteln der Stimmen und damit der Zustimmung auch des Kantons.

Die strategische Beteiligung des Kantons, der Leistungsauftrag und die Staatsgarantie stehen laut Tännler in Wechselwirkung zueinander und gehörten zusammen. Deshalb hält der Regierungsrat an der unbeschränkten Staatsgarantie fest, zumal auch die Kantonalbanken der umliegenden Kantone über eine solche verfügen.  

Die vom Regierungsrat am 6. März 2018 verabschiedete Vorlage geht nun in den Kantonsrat. Nach den Beratungen in den Kommissionen wird sich das Plenum voraussichtlich im Sommer 2018 damit auseinandersetzen. Die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank muss das vom Kantonsrat beschlossene neue Gesetz anschliessend mit zwei Dritteln der Stimmen ab-segnen. Eine allfällige Volksabstimmung würde am 20. Oktober 2019 stattfinden.

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