Hochhaus gibt bei der Luzerner SP zu reden

Pilatusarena: Höherer Wohnturm – höherer Grundstückpreis?

So soll das Gebiet Mattenhof II künftig aussehen: Blick vom Bahhof Mattenhof auf die Wohntürme und die Pilatusarena

(Bild: zvg)

Beim Mattenhof in Kriens soll eine neue Ballsporthalle entstehen, eingerahmt von zwei Wohntürmen. Der höhere übertrifft mit knapp 104 Metern die ursprünglich angekündigte Höhe. Das ruft nun die Stadtluzerner SP auf den Plan. Sie fragt, ob der ursprünglich vereinbarte Landpreis noch marktkonform ist.

Der geplante 104-Meter-Wohnturm neben der Pilatusarena in Kriens sorgt für Gesprächsstoff. Manchen gefällt er, andere beäugeln die Höhe kritisch (zentralplus berichtete). Nun schalten sich auch Stadtluzerner Politiker in die Debatte ein. Die SP-/Juso-Fraktion im Grossen Stadtrat hat zum Projekt eine Interpellation eingereicht.

Dabei geht es zum einen um das Hochhaus, zum anderen auch um finanzielle Fragen. Denn als der Firma Eberli Sarnen AG im Jahr 2016 ein Kaufrecht für das städtische Grundstück Mattenhof II eingeräumt wurde (zentralplus berichtete), sei der Verkehrswert auf Basis einer tieferen Gebäudehöhe berechnet worden. 

«Ist der vereinbarte Landpreis unter Berücksichtigung eines 105 Meter hohen Gebäudes noch marktkonform?», fragt SP-Grossstadtrat Simon Roth, Urheber der Interpellation. Weiter will er wissen, ob die Eberli Sarnen AG sich auch am Bau der nötigen Infrastruktur beteiligt, beispielsweise beim Ausbau des Bahnhofes Mattenhof. Aufgrund des starken Wachstums im Gebiet muss die S-Bahn-Haltestelle ab 2019 für insgesamt 20 Millionen Franken erweitert werden (zentralplus berichtete).

Weitere offene Fragen betreffen laut SP-/Juso-Fraktion die Parkplatzsituation sowie die früheren Bedenken der Stadt gegenüber höheren Gebäuden auf dem Areal.

Die Linken bekämpften 2016 den Verkauf des städtischen Grundstückes an die Eberli Sarnen AG. Doch die Stadtluzerner Stimmbevölkerung hiess die Pläne mit 64 Prozent Ja-Stimmen gut. Der Verkaufspreis für das Land wurde auf 18 Millionen Franken festgelegt. Der Verkauf kommt allerdings erst zu Stande, wenn innert fünf Jahren ein baureifes Projekt vorliegt.

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