Deutsches Gaunerpaar zu langer Haft verurteilt

Saftige Strafe für Raubüberfälle in Zug und Luzern

Das Gericht hat gesprochen: Die Täter verschwinden viele Jahre hinter Gittern.

(Bild: giw)

Ein deutsch-türkisches Diebespaar wandert für eine lange Zeit hinter Gitter. Sie hatten in Luzern und Zug drei ungewöhnlich brutale Raubüberfälle verübt. Das Gericht folgte weitgehend der Anklage der Staatsanwaltschaft.

Anfang Februar musste sich das deutsch-türkische Paar, das zwischen 2014 und 2015 in Luzern und Zug drei brutale Raubüberfalle begangen hatte, vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten (zentralplus berichtete).

Die Täter hatten zwei Privatwohnungen und einen Schmuckladen überfallen. Dabei hatten sie ihre Opfer gefesselt und geknebelt und in Lebensgefahr gebracht. Das Paar erbeutete dabei gut 650’000 Franken. Zudem wohnten sie während Wochen in einem vornehmen Hotel im Kanton Luzern. Als sie bezahlen sollten, machten sie sich aus dem Staub. Nun liegt das Urteil des Kriminalgerichts vor.

Hohe Strafen bestätigt

Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden hohe Haftstrafen von 18 beziehungsweise 15 Jahren. Auch wenn das Luzerner Kriminalgericht diesem Antrag nicht in vollem Umfang Folge leistete, fallen die Strafen für die Verurteilten dennoch happig aus.

Der Türke muss für 13 Jahre und neun Monate ins Gefängnis, seine deutsche Ehefrau für insgesamt zehneinhalb Jahre. Dabei werden beiden die in der Untersuchungshaft und im vorzeitigen Strafvollzug bereits abgesessenen zweieinhalb Jahre angerechnet. Das Paar hatte während der Untersuchungshaft geheiratet.

Mehrfacher qualifizierter Raub

Die beiden Verurteilten waren im Grundsatz des mehrfachen Raubes geständig. Dass sie eine mehrjährige Haftstrafe absitzen müssen, war deshalb bereits bei Prozessbeginn klar. Das Gericht hatte letzlich jedoch zu beurteilen, ob sich der Türke und die Deutsche des qualifizierten Raubes schuldig gemacht haben, wie es die Staatsanwaltschaft in der Anklage dargelegt hatte.

Die Verteidigung bestritt einen qualifizierten Tatbestand vehement und verlangte lediglich fünf Jahre Freiheitsentzug für den Türken sowie vier Jahre für dessen Partnerin. Dass die Strafen nun derart hoch ausfallen, liegt daran, dass das Kriminalgericht die Einschätzung der Staatsanwaltschaft bezüglich des qualifizierten Raubes teilte.

Das Gericht geht im Urteil von bandenmässigen Raubüberfällen aus. Zudem ist das Paar gemäss Richtspruch bei dessen Taten grausam vorgegangen und hat eine besondere Gefährlichkeit an den Tag gelegt. Hinzu kommen eine grausame Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch sowie Zechprellerei.

Ihre Haftstrafen werden die beiden voraussichtlich in Deutschland absitzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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