Da im August 2017 das Referendum ergriffen worde, könnte der Verkauf der Herdschwand am 4. März noch verhindert werden – mit finanziellen Einbussen für die Gemeinde. Eine hängige Stimmrechtsbeschwerde der Grünen sorgt aber bereits jetzt für Diskussionen.
Der Widerstand gegen die Herdschwand nimmt kein Ende: Wie am Mittwoch bekannt wurde, reichten die Grünen Emmen eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat ein. Bereits im Vorhinein hatte die Partei einen Fraktionsentscheid gekippt und beschlossen, sich gegen die Überbauung zu stellen (zentralplus berichtete).
«Falsche Aussagen in der Broschüre»
«In der Abstimmungsbroschüre zur Abstimmung über die Herdschwand sind mehrere belegbar falsche Aussagen enthalten, welche die Stimmbürger fehlerhaft informieren und einen informierten Entscheid der Stimmbürger verhindern», begründen die Grünen die Beschwerde in einer Medienmitteilung. Dies sei nur ein weiteres Kapitel zu diesem aus ihrer Sicht nicht sauber durchgeführten Prozess im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Liegenschaft.
So werde im Abschnitt für eilige Leser erwähnt, dass der Erhalt der Gebäude 32 Millionen Franken kosten würde. Diese Zahl stamme aber aus einer 20 Jahre alten Studie, in der es um den Weiterbetrieb als Betagtenzentrum ging. Dies habe mit dem Abriss nichts zu tun.
«Weiter wurde in der Abstimmungsbroschüre fälschlicherweise geschrieben, dass die Grünen einstimmig der Vorlage zur ‹Neuschwand› zugestimmt hätten. Die Fraktion der Grünen hat in dieser Frage keine einstimmige Haltung vertreten im Rat.»
Gemeinderat lehnt Beschwerde ab
Auch der Emmer Gemeinderat äusserte sich am Mittwoch zur Stimmrechtsbeschwerde – und beantragt die Ablehnung derselbigen. «Hauptsächlich dreht sich die Beschwerde um einen Text ‹Für eilige Leserinnen und Leser.› Der Gemeinderat betont in seiner Vernehmlassung, dass die Abstimmungsbotschaft vollständig, sachlich und transparent ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht», ist in der Mitteilung zu lesen. Eine Verletzung der politischen Rechte der Stimmberechtigten liege nicht vor.
Abstimmung am 4. März
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