Opferhilfe reagiert – zwei Jahre nach Pyro-Wurf

Endlich etwas Hilfe für das Luzerner Opfer

Beim Fussballspiel des FC Luzern gegen den FC St. Gallen vom 21. Februar landeten Rauch- und Knallpetarden auf dem Spielfeld.

(Bild: freshfocus/Martin Meienberger)

Das Opfer des Luzerner Pyro-Wurfs im Februar 2016 leidet nicht nur physisch unter Folgen. Auch finanziell ist seine Situation nach zwei Jahren Rechts-Kampf heikel. Doch nun gibt es einen ersten Lichtblick für das Opfer.

20’000 Franken hat das Opfer des Pyro-Wurfs beim Spiel FC St. Gallen gegen den FC Luzern 2016 bereits für den Kampf um seine Genugtuung investiert.

Weder von Seiten seiner Versicherung noch von der Opferhilfestelle hatte der Mann, der seit dem Vorfall unter schweren Gehörschäden leidet, Geld gesehen. Kosten für die Behandlung oder für Hörgeräte wurden von der Versicherung nicht übernommen, und von der Genugtuung, zu welcher der Pyro-Werfer verurteilt worden ist, sieht das Opfer nichts – denn der Pyro-Werfer zog den Fall weiter ans Bundesgericht.

Finanzielle Hilfe könne die Opferhilfe beitragen, erklärte der Rechtsanwalt des Opfers, Sämi Meier, vergangene Woche gegenüber von zentralplus. «Die Opferhilfe kann Soforthilfe für Anwalts- und Gerichtskosten sprechen. Das ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen.» Meier machte die Situation seines Mandanten öffentlich und prangerte in der Presse neben der Opferhilfestelle auch die Versicherung Swica an, welche seinem Mandanten bislang keine finanzielle Unterstützung gewährte. Er betonte: «Jeder auch noch so kleine Beitrag käme ihm gelegen.» (zum Artikel)

2’000 Franken – ein erster Lichtblick

Und offenbar hat die öffentliche Aufmerksamkeit dem Opfer durchaus etwas gebracht. Die Opferhilfe habe seinem Mandanten für das Verfahren gegen die Unfallversicherung gerade den Betrag von 2’000 Franken zugesprochen, meldet Sämi Meier zentralplus diesen Mittwoch. Er gehe davon aus, dass die Zusprache dieses Betrages auf die Medienberichterstattung von vergangener zurückzuführen sei respektive der Mediendruck auf die Opferhilfestelle zu gross wurde.

Für das Verfahren vor dem Bundesstrafgericht sowie das Verfahren vor dem Bundesgericht habe die Opferhilfestelle hingegen noch keine Entschädigung zugesprochen. Trotzdem hat der Betrag dem Opfer wieder etwas Hoffnung gegeben. «Wir sind zuversichtlich, dass mein Mandant die ihm zustehende Entschädigung schlussendlich erhalten wird», betont Meier. «Wir werden jedenfalls nicht locker lassen und sämtlich uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen.»

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