Kriens: Kantonale Hundesteuer steht an

Auch Hunde müssen Steuern zahlen

In den kommenden Wochen erhalten Hundehaltenden in Kriens die jährliche Rechnung für die kantonal geregelte Hundesteuer. Die so eingenommenen Gelder werden dazu verwendet, die für Hundehaltende zur Verfügung gestellte Infrastruktur aufrecht zu erhalten.

Die Hundesteuer pro Kalenderjahr beträgt 120 Franken und wird pro Hund erhoben – Junghunde sind erst ab einem Alter von 6 Monaten steuerpflichtig. Für Wachhunde wird ein reduzierter Ansatz angewandt.

Mit den Steuergeldern finanziert die Gemeinde Kriens ein flächendeckendes Netz an Hundekotbehältern und sorgt für Leerung, Nachschub an Hundekotsäcken und Sauberkeit. Der Grossteil dieser Standorte ist mit Beutelspendern ausgestattet. Diese ermöglichen es Hundehaltenden, einige Beutel als Vorrat mitzunehmen, um jederzeit «gewappnet» zu sein. Verknotete Kotbeutel dürfen auch in jedem anderen öffentlichen Abfalleimer entsorgt werden.

Hunde melden

Hunde müssen grundsätzlich erfasst sein. Dies erfolgt seit 2016 über die zentrale Haustier-Datenbank «Amicus». Seither sind die Gemeinden für die Bearbeitung der Personen- und Adressdaten der Hundehaltenden zuständig.

Hundehaltende müssen sich danach bei «Amicus» registrieren lassen. Dies erfolgt durch eine einmalige Anmeldung bei der Wohngemeinde. Registrierte Hundehaltende können dann ihren Hund beim Tierarzt chippen lassen. Die Tierarztpraxis meldet die Chipnummer und die übrigen Daten der nationalen Meldestelle, welche die Informationen in einer Datenbank erfasst. Diese Daten auf «Amicus» können durch Hundehaltende selber aktuell gehalten werden.

Weil diese Meldung aber bei der Gemeinde nicht automatisch erfolgt, sind Hundehalterinnen und – halter gebeten, Änderungen der Hundehaltung (An-/Abmeldung, Adressänderung usw.) dem Einwohnerservice mitzuteilen.

Wichtige Kontakte und Adressen

 

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