Knall war offenbar nicht laut genug

Böllerwerfer von Luzern: Versicherung des Opfers will nicht zahlen

Beim Fussballspiel des FC Luzern gegen den FC St. Gallen vom 21. Februar landeten Rauch- und Knallpetarden auf dem Spielfeld.

(Bild: freshfocus/Martin Meienberger)

Seitdem ein Gästefan aus St. Gallen im Februar 2016 bei einem FCL-Heimpsiel Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld warf, ist Landwirt P.M. stark hörgeschädigt und leidet an Tinnitus. Trotzdem will seine Versicherung nicht zahlen: Die Explosion der Petarde sei zu wenig laut gewesen.

Der Fall sorgte national für Empörung: Bei Spiel FC Luzern gegen den FC St. Gallen am 21. Februar 2016 schleuste der damals 22-Jährige S.T. pyrotechnische Gegenstände in die Swissporarena und warf Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld. Durch den Böllerwurf wurde ein unbeteiligter Mann auf der Sitztribüne – der Landwirt P.M. – verletzt (zentralplus berichtete).

Wie der «Blick» berichtet, sei das Opfer laut laut Gerichtsgutachten auf dem linken Ohr fast taub, rechts hört er nur noch 33 Prozent. Hinzu kommt ein starker Tinnitus.

Zu wenig Dezibel

Trotzdem weigere sich die Unfallversicherung von M., die Swica, zu zahlen. Die Swica schreibe dem Opfer in ihrer Begründung: «Es liegt kein Unfallereignis vor.» Dafür sei die Explosion vermeintlich zu wenig laut gewesen. Der Erklärung liege auch ein Zitat aus einem einem Bundesgerichtsurteil vom 3. August 2010 bei. Darin wird festgehalten, «dass Knalltraumata erst mit Spitzenwerten von 160 bis 190 Dezibel in die Leistungspflicht der Unfallversicherung fallen».

Die Begründung empfinde P.M. als «Schlag ind Gesicht»: «Ich kann doch nichts dafür», wird er vom «Blick» zitiert. Er frage sich: «Für was zahlt man eigentlich die Versicherung?» Sein Anwalt Sämi Meier (31) doppelt nach: «Was ausser ein Unfall soll es sonst sein, eine Krankheit?»

Verfahren gegen Versicherung läuft

«Ich gehe täglich arbeiten. Ich wollte das nicht, und jetzt soll ich sogar die Hörgeräte selbst zahlen», wird P.M. weiter zitiert. «Ich möchte damit abschliessen.»

M. führe ein Verfahren gegen seine Versicherung. Auch der Fall gegen den Böllerwerfer wird neu verhandelt: S.T. wurde vom Bundesstrafgericht zu einer teilbedingten Haftstrafe von 36 Monaten verurteilt, 18 Monate davon sind abzusitzen. Allerdings hat der 24-Jährige das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen (zentralplus berichtete). 

Swica bleibt hartnäckig

Die Versicherung Swica nimmt im Bericht Stellung. Die Argumentation bleibt: «Ein Knalltrauma gilt nur dann als Unfall, wenn eine Schallimmission von mindestens 160 Dezibel zur Schädigung führt.» Und weiter: «Das trifft im vorliegenden Fall nicht zu.» Da M. Einsprache eingereicht hat, prüfe die Versicherung derzeit die Rechtslage.

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