Lektionen würden eigentlich gleich vergütet

Zug: Kindergärtnerinnen verdienen immer noch weniger als Primarlehrer

Wird in Luzerner Kindergärten bald nur noch auf Mundart unterrichtet?

(Bild: ©iStockphoto.com/vgajic)

Obwohl sie mittlerweile die gleiche Ausbildung haben, erhalten Kindergärtnerinnen in Zug noch immer weniger Lohn als Primarlehrer. Eigentlich würden beide pro Lektion gleich entschädigt werden – das Problem liegt bei den Pensen.

Auch wenn inzwischen Kindergartenlehrpersonen einen gemeinsamen Abschluss mit den Unterstufen-Primarlehrern hätten, sind sie schlechtergestellt als die Primarlehrer. So verdiene eine Primarlehrerin ab Ausbildung im Kanton Zug über 10 Prozent mehr, als wenn sie mit derselben Ausbildung als Kindergärtnerin arbeiten würde, berichtet die «Luzerner Zeitung» am Mittwoch. Dies zeigte kürzlich eine Auflistung des «Sonntagsblicks».

«Zug ist in der Entwicklung auf halbem Weg stehen geblieben», sagt Simon Saxer, Vizepräsident des Lehrerinnen- und Lehrervereins des Kantons Zug zur Zeitung. Und zeilt mit seiner Aussage auf die Entwicklung bei der Anstellung der Kindergartenlehrpersonen.

Ungleiche Vollzeit-Lektionen

Hintergrund sei die tiefere Anzahl Lektionen, die im Kindergarten unterrichtet werden können. «Wird der Lohn auf die Anzahl Lektionen gerechnet, verdienen eigentlich beide gleich viel pro Lektion», erklärt Saxer weiter zur Zeitung. Nur betrage das Vollpensum einer Kindergartenlehrperson 28 Lektionen und jenes einer Primarlehrperson 30 Lektionen pro Woche. «Das ist faktisch ein Zwang zur Teilzeitarbeit.»

Nun würde es am Kanton liegen, dies zu ändern. Dafür müsste neu das 100-Prozent-Pensum einer Kindergärtnerin mit 30 Lektionen definiert werden anstatt wie bisher mit 28 Lektionen. «So wäre es theoretisch möglich, neben der Arbeit im Kindergarten auch noch Teilzeit in einer Schulbibliothek zu arbeiten – oder in einer anderen Gemeinde», erklärt Bildungsdirektor Stephan Schleiss. Heute geht dies nicht. Er bestätigt auch, dass der Lehrerverein des Kantons Zug ein entsprechendes Anliegen deponiert habe. «Wir werden nun aber nicht speziell für dieses Anliegen eine Gesetzesrevision machen, sondern dies anpacken, wenn sowieso eine ansteht.»

Gemeinden haben verschiedene Regelungen

In den Gemeinden wird es derweil bereits unterschiedlich gehandhabt – etwa in Steinhausen. Rektor Peter Meier sagt, dass es auch schon Fälle gab, in denen Kindergartenlehrpersonen ihr Pensum erweitern konnten, indem sie zusätzlich zwei Lektionen pro Woche noch «Deutsch als Zweitsprache» in der Primarschule unterrichteten.

Auch in der Stadt Zug hätten Kindergärtnerinnen die Möglichkeit, ihr Pensum etwas aufzustocken – mit zwei Lektionen wöchentlich zwischen Herbst- und Sportferien bei einem zweiten Kindergarten mit angehenden Schulkindern. Trotzdem kämen sie auch so nicht auf dieselbe Anzahl Lektionen wie ihre Kollegen, die in den unteren Primarstufen unterrichteten, räumt die Vorsteherin des Bildungsdepartements, Vroni Straub, ein.

«Insofern verdienen Kindergartenlehrpersonen auch so noch weniger als eine Primarlehrperson, aber der Unterschied ist nicht so gross, wie das befürchtet wird», wir Straub weiter zitiert. Auch habe es bisher noch keine Engpässe bei der Besetzung der Lehrerstellen im Kindergarten gegeben. «Aber die Anzahl der Bewerbungen ist eher rückläufig.»

Gleiche Ausbildung

Ausgebildet werden Unterstufenlehrerinnen und -lehrer unter anderem an der Pädagogischen Hochschule in Zug. Dort beinhaltet der Abschluss des Unterstufenlehrers neben dem Kindergarten auch die ersten drei Primarklassen. Somit sei Intensität und Schwierigkeit der Ausbildung mit jener regulären Ausbildung zum Primarlehrer vergleichbar – mit Letzterer kann man von der ersten bis zur sechsten Primar unterrichten.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon