In den nächsten Tagen erhalten die Luzernerinnen und Luzerner die Steuerunterlagen für das Steuerjahr 2017. Wegleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung werden keine mehr verschickt.
Ab dem 5. Februar 2018 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2017 verschickt.
Vier von fünf Steuerpflichtigen füllen die Steuererklärung inzwischen elektronisch aus. Wer die Steuererklärung mit der Software ausfüllt, kann diese anschliessend entweder online absenden oder ausdrucken und per Post einreichen. In einem Video wird erklärt, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling. Letztes Jahr haben bereits rund 20 Prozent der Steuerpflichtigen die Steuererklärung auf diese Art eingereicht.
Die Steuererklärung auf Papier einreichen
Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann jedoch auch weiterhin ausgedruckt und in Papierform an das Scan-Center gesandt werden – ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Der Film «Steuer+Erklärung – Ein Blick hinter die Kulissen» zeigt den Weg vom Ausfüllen der Steuererklärung bis zur fixfertigen Steuerrechnung.
Fristverlängerungen am Online-Schalter
Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist auf den persönlich zugestellten Steuerunterlagen aufgedruckt. Wenn nötig können die Steuerpflichtigen im Online-Schalter auf der Website der Dienststelle Steuern die Frist kostenlos verlängern. Mit dem QR-Code ist auch ein Direktzugriff via Smartphone oder Tablet auf die Website zur Fristerstreckung möglich.
Zum Download der Steuersoftware
Dieses Jahr erhalten jene Steuerpflichtigen, welche bisher die Steuererklärung von Hand ausgefüllt haben, keine Wegleitung als Beilage zur Steuererklärung mehr. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der letzten Steuererklärung finden sich nun als Information auf dem zugestellten Informationsblatt.
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