Aktualisiertes Register der Regierungsratsmandate

58’000 Franken flossen in die Zuger Staatskasse

Der Zuger Regierungsrat: 58'000 Franken aus nebenamtlichen Tätigkeiten der Magistrate erhielt 2017 der Kanton.

(Bild: zvg)

Der Regierungsrat veröffentlicht jährlich eine Übersicht der nebenamtlichen Tätigkeiten seiner Mitglieder. Er setzt dabei auf vollständige Transparenz. So gibt die Liste auch Auskunft über den zeitlichen Aufwand und die Entschädigungen, die in die Staatskasse fliessen. 2017 waren es rund 58 000 Franken.

Die Zuger Regierung hat seit jeher die Mandate, die Nebenämter und die weiteren Mitgliedschaften oder Tätigkeiten ihrer Mitglieder veröffentlicht. Seit 2014 enthält die Liste auch Angaben zum zeitlichen Aufwand und zur finanziellen Entschädigung der einzelnen Mandate.
 
Die Tätigkeiten des Regierungsrats sind im Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2) und im Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25) geregelt. Als Grundsatz gilt, dass ein Mitglied des Regierungsrats sein Mandat im Vollamt ausübt.

Weitere (offizielle) Aufgaben müssen mit dem Mandat als Regierungsrätin, als Regierungs- rat vereinbar sein. Die nebenamtlichen Aufgaben sowie sämtliche Interessenbindungen werden ferner in einem Register offengelegt.
 
Ebenso geregelt ist im Nebenamtsgesetz die Besoldung des Regierungsrats. Für die Honorare oder die Entschädigungen aus weiteren Tätigkeiten gilt seit dem 1. Januar 2017, dass sämtliche Honorare und Entschädigungen aus Mandaten, die ein Mitglied des Regierungsrats im Auftrag des Kantons ausübt, in die Staatskasse fallen. Dies hat der Kantonsrat im Herbst 2016 entschieden.

2017 sind rund 58 000 Franken in die Staatskasse geflossen. Das umfassende Register basiert auf einer Selbstdeklaration und wird jährlich aktualisiert und veröffentlicht: http://www.zg.ch/behoerden/regierungsrat.

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