Weniger zweite Wahlgänge als Sparidee

Luzerner FDP fordert: Wer unter 10 Prozent ist, scheidet aus

FDP-Kantonsrätin Irene Keller.

(Bild: zvg)

Die FDP hat eine neue Sparidee für den Kanton Luzern: In einem Vorstoss fordert FDP-Kantonsrätin Irene Keller (Vitznau), dass aussichtslose zweite Wahlgänge bei Majorzwahlen auf Kantonsebene vermieden werden. Wer weniger als 10 Prozent holt, scheidet aus.

Die FDP gibt zu, dass die neue Regelung präventiven Charakter hätte – aber sie könne hohe Kosten einsparen, glaubt Irene Keller. Ihre Motion nimmt sich den Kanton Bern zum Vorbild. Da musste 2015 ein zweiter Ständeratswahlgang mit Kosten von rund 500’000 Franken abgehalten werden, obwohl die Ausgangslage «nach dem ersten Wahlgang sonnenklar war», schreibt die FDP in einer Mitteilung.

Der zweite Wahlgang wurde nötig, weil ein Splitterkandidat, der nur gerade 2,6 Prozent der Stimmen erhielt, nochmals antrat. Und damit einen teuren zweiten Wahlgang provozierte.

Solche Szenarien sollen im Kanton Luzern vermieden werden, wenn’s nach der FDP geht. Irene Keller fordert, dass bei zweiten Wahlgängen bei Majorzwahlen auf kantonaler Ebene nur Kandidierende zugelassen werden, die im ersten Wahlgang mehr als 10 Prozent des absoluten Mehrs erreicht haben. Dies beträfe Ständerats- oder Regierungsratswahlen in Luzern.

Weiterhin sollen auch neue Kandidierende zugelassen werden, die als Ersatz für Personen einspringen, die sich nach dem ersten Wahlgang zurückziehen, aber ebenfalls mehr als 10 Prozent holten. Daneben soll die Anzahl der Beglaubigungsunterschriften analog den Nationalratswahlen auf 100 Unterschriften erhöht werden, fordert die Motion.

Für FDP-Kantonsrätin Irene Keller rechtfertigen die hohen vermeidbaren Kosten diese minimale Einschränkung im Wahlmodus. Andere Kantone kennen diese Regelung bereits: Solothurn, Waadt, Wallis, Fribourg und – seit 2016 – auch der Kanton Bern.

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