Aufenthaltsbewilligung für Familie aus Luzern

Babel-Strings-Geiger muss nicht zurück in den Iran

Taymaz spielt noch einmal die «Ode an die Freude», denn bald geht das Konzert los.

(Bild: zvg)

Ein iranischstämmiger Junge vom Babel-Strings-Quartier und sein Vater dürfen in der Schweiz bleiben. Der Kanton hat ihr Härtefallgesuch gutgeheissen. Ihre Situation hat im Sommer für grosses Aufsehen gesorgt – und für über 1500 Unterschriften von besorgen Luzernern.

Ihr Schicksal rüttelte tausende Luzerner auf: Taymaz Khoshhal drohte diesen Sommer die Wegweisung aus der Schweiz. Denn sein Asylgesuch und dasjenige seines Vaters Reza wurde abgelehnt. Weil die beiden aber bereits seit 2008 in der Schweiz leben, stellten sie ein Härtefallgesuch.

Mit der Unterstützung von zahlreichen Luzernern. Ein «Unterstützungskomitee für Taymaz und Reza» lancierte eine Petition für den Verbleib der Familie in der Schweiz (zentralplus berichtete). 

«Schönes Weihnachtsgeschenk»

Nun können Taymaz und Reza Khoshhal aufatmen: Sie haben vom Amt für Migration eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wie der Quartierverein Babel in seinem neusten Newsletter schreibt. «Ein sehr schönes Weihnachtsgeschenk», so der Verein.

Alexander Lieb vom Amt für Migration beim Kanton Luzern bestätigt auf Anfrage, dass das Härtefallgesuch der beiden gutgeheissen wurde.

Vielen bekannt wurde der damals Elfjährige durch Lena Mäders Dokumentarfilm «Die Kinder von Babel», der die Babel-Strings porträtierte. Der Junge aus dem Iran spielt im Multikulti-Orchester des Babel-Quartiers Geige.

Anfrage hängig

Der Kanton Luzern hat 2016 insgesamt knapp 250 Härtefallgesuche bearbeitet. Davon wurden 147 gutgeheissen und ans Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern weitergeleitet und knapp 100 Gesuche abgelehnt. Die meisten scheiterten aufgrund von «ungenügender Integration auf dem Arbeitsmarkt und einer damit verbundenen, zu grossen Fürsorgegefahr», wie der Regierungsrat im November auf eine hängige Anfrage der grünen Kantonsrätin Christina Reusser antwortete.

Auslöser für den Vorstoss war die Tatsache, dass bezüglich Härtefällen grosse kantonale Unterschiede bestehen. Das zeigt sich besonders bei den Sans-Papiers, wo ein markanter Röstigraben zu beobachten ist. In der Tat gehen aus dem Kanton Luzern kaum Gesuche von Sans-Papiers ein.

Der Regierungsrat hält in seiner Antwort allerdings fest, dass die Zahlen keinen Rückschluss erlauben, dass im «Kanton Luzern eine andere Praxis herrschen würde, als es für den Durchschnitt der Kantone gilt».

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