Haufenweise Schwarzgeld im Kanton Luzern

Schlechtes Gewissen: Reuige Steuersünder brechen Rekord

Die Folgen der Steuerstrategie: 41 Prozent der Luzernerinnen und Luzerner müssen 2013 höhere Steuern bezahlen

(Bild: Robert Müller)

Fast 500 Luzerner haben sich letztes Jahr selber angezeigt, weil sie Steuern hinterzogen haben. Das dürfte ein neuer Rekord an Verfahren sein. Durch die Nachzahlungen fliessen mehr als 15 Millionen Franken in die Staatskasse – auch dank mehr Personen mit Häusern und Konti im Ausland.

15,5 Millionen Franken hat der Staat 2017 dank reuigen Steuersündern aus dem Kanton Luzern eingenommen. Das ist deutlich mehr als im Durchschnitt der Vorjahre, wie die Staatskanzlei mitteilt. Insgesamt haben sich im letzten Jahr 495 Steuerpflichtige selbst angezeigt. Das ist noch mehr als 2016, als 421 Selbstanzeigen eingingen.

«Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist dies die höchste Fallzahl seit Einführung des Instruments der straflosen Selbstanzeige», sagt Paul Furrer, Mediensprecher der Dienststelle Steuern beim Kanton Luzern. Mit Sicherheit lässt sich das allerdings nicht sagen: Die Anzahl Verfahren wird erst seit 2016 erhoben.

Das Haus am Meer

Mit ein Grund für die Zunahme der Selbstanzeigen dürfte der automatische Informationsaustausch (AIA) sein, glaubt Paul Furrer. Die breite Bevölkerung habe zur Kenntnis genommen, dass diese Regelung nun umgesetzt werde.

«Diese Personengruppen haben jetzt gemerkt, dass ihr Konto oder ihr Haus im Ausland entdeckt werden könnte.»

Paul Furrer, Mediensprecher Dienststelle Steuern Kanton Luzern

So erklärt er sich auch, dass vermehrt Anzeigen von Personen eingehen, deren Herkunft in Spanien, Portugal oder im Balkanraum liegt. «Diese Personengruppen haben jetzt gemerkt, dass ihr Konto oder ihr Haus im Ausland entdeckt werden könnte.» Auffällig viele Fälle betreffen laut dem Kanton ausländische Geldkonten oder ausländische Liegenschaften.

Im letzten Jahr meldete sich ein besonders dicker Fisch: Eine Person zahlte alleine 4,5 Millionen Franken an Steuern nach. Einen solch markanten Einzelfall gab es 2017 nicht, sagt Furrer. Aber immerhin musste eine Person 2,4 Millionen Franken nachzahlen.

Denn trotz der rekordverdächtigen Zahl an Verfahren ist der Ertrag für Bund, Kanton und Gemeinden im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Das heisst: Die durchschnittlichen Einnahmen pro Verfahren sind gesunken. Der Höchstwert von 2016, als 16,3 Millionen Franken nachträglich abgestottert werden mussten, wird also nicht mehr erreicht (zentralplus berichtete). Beim klammen Kanton Luzern dürften die Millionen dennoch sicherlich willkommen sein.

Kaum Firmen betroffen

Die meisten Selbstanzeigen betrafen wie in den Vorjahren natürliche Personen, die zum Beispiel nicht angegebene Nebenbeschäftigungen oder Renten meldeten – insbesondere jedoch Vermögen sowie Erträge aus nicht deklarierten Wertschriften, Konten oder Liegenschaften. Kaum Selbstanzeigen machen hingegen Firmen.

So haben sich die Einnahmen aus den Selbstanzeigen entwickelt:

 

 

 

Die Möglichkeit, einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige einzureichen und damit nicht deklarierte Einkommen und Vermögen zu melden, besteht landesweit seit 2010. Dabei müssen die Steuerpflichtigen die Nachsteuer samt Zins auf maximal zehn Jahre zurück bezahlen, in Erbschaftsfällen für die letzten drei vor dem Todesjahr abgelaufenen Steuerperioden. Sie erhalten aber keine Busse. Was sie dabei als Vermögen deklarieren, taucht allerdings bei zukünftigen Steuererklärungen auf.

Schärfere Regeln dank Informationsaustausch

Der Kanton Luzern weist darauf hin, dass mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches die Spielregeln ändern. 2018 erfolgen erstmals rückwirkend für das Kalenderjahr 2017 entsprechende Meldungen ausländischer Steuerbehörden an die Schweiz. Furrer rechnet damit, dass der Kanton Luzern im Herbst 2018 die ersten Meldungen von ausländischen Steuerbehörden im Rahmen des AIA erhält.

«Es gibt keine Garantie dafür, dass eine straflose Selbstanzeige im Frühling noch möglich ist.»

Paul Furrer, Mediensprecher Dienststelle Steuern Kanton Luzern

Furrer rät potenziellen Steuersündern, sich sobald wie möglich anzuzeigen. Denn es bestehe eine rechtliche Unsicherheit, was die Selbstanzeige betrifft. «Es gibt keine Garantie dafür, dass eine straflose Selbstanzeige im Frühling noch möglich ist.» Klar ist bereits heute: Wer im Rahmen des AIA gemeldet wird, kann nicht mehr von der – gegenüber dem ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren milderen – straflosen Selbstanzeige profitieren.

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