Streit um Nutzung des Schlössli Utenberg

Jurist reicht Beschwerde gegen Luzerner Stadtrat ein

Das Schlössli Utenberg ist beliebt für Hochzeitsfeiern. (Emanuel Ammon/AURA Fotoagentur)

(Bild: Emanuel Ammon/AURA Fotoagentur)

Ein Jurist hat eine aufsichtsrechtliche Beschwerde gegen den Luzerner Stadtrat eingereicht. Er fürchtet, dass die zukünftige Nutzung des Schlössli Utenberg gegen die Bau- und Zonenordnung verstösst. Dort will eine Beratungsfirma ab nächsten Frühling ein Café, einen Eventraum und – das ist der umstrittene Punkt – Büros einrichten. 

Der Streit um die zukünftige Nutzung des Schlössli Utenberg in Luzern geht in eine weitere Runde. Nachdem die Rokoko AG und nicht eine Luzerner Stiftung den Zuschlag für die Übernahme im Baurecht erhalten hat (zentralplus berichtete), hat der Jurist Loris Fabrizio Mainardi eine aufsichtsrechtliche Beschwerde gegen den Stadtrat eingereicht. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, muss nun der Regierungsrat entscheiden, ob die Rokoko AG im stadteigenen Gebäude ihren Firmensitz einrichten darf. 

Hintergrund der Anzeige ist die Tatsache, dass in der Tourismuszone nur 20 Prozent eines Gebäudes privat genutzt werden darf. Die Rokoko AG im Schlössli Utenberg ein Café und Eventräume plant – und im zweiten Obergeschoss die öffentlich nicht zugänglichen Büros der in Baar ansässigen Firma Gramoba AG einzurichten (zentralplus berichtete). Die Rokoko AG ist eine Tochtergesellschaft der Unternehmensberatungsfirma Gramoba AG.

«Sowjetische Verhältnisse»

Der Stadtrat stimmte der Übernahme durch die Rokoko AG zu. Gemäss dem Unternehmensjurist Mainardi wären mit der geplanten Umnutzung durch Gastronomiebetrieb und Eventraum nur 70 Prozent der Fläche öffentlich zugänglich – was gegen die Bau- und Zonenordnung verstosse. Die Rokoko AG möchte das Gebäude nach einer sanften Renovation ab nächsten Frühling nutzen. 

«Dass der Stadtrat Fakten einfach übergeht, erinnert an sowjetische Verhältnisse. Das kann man nicht einfach so stehen lassen», sagt Mainardi gegenüber der «Luzerner Zeitung». Sollte der Regierungsrat dem Stadtrat Recht geben, kündigt er bereits an, eine zivilrechtliche Klage zu prüfen. 

Der Stadtrat ist der Meinung, dass kein Verstoss gegen die BZO vorliegt. Das geht aus seiner Antwort auf eine Interpellation der SP-/Juso-Fraktion hervor, die im November publiziert wurde. Auch unter der Vorgängerfirma, der Cresta Hotels Davos AG, sei die zweite Etage nicht öffentlich zugänglich gewesen. 

Schenkung an die Stadt

Das Schlössli Utenberg wurde um 1757 gebaut und der Stadt Luzern 1931 von Charles B. Hoyt geschenkt – unter der Bedingung, dass es öffentlich genutzt wird. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war im Schlössli das Trachtenmuseum untergebracht. Als dieses schliessen musste, diente das Gebäude ab 1996 als Restaurant und für kulturelle Veranstaltungen.

2011 übertrugen die damaligen Baurechtsnehmer Marion Schmidig-van Steen und Peter Schmidig das Grundstück an die Cresta Hotels Davos AG, diese wiederum gab ihr Baurecht 2017 an die Rokoko AG weiter. Der Stadtrat musste der Übertragung des Baurechts jeweils zustimmen – durfte diese Zustimmung aber nur verweigern, wenn ein wichtiger Grund vorliegen würde.

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