Diese Gesetzesanpassungen treten 2018 in Kraft

Mehr Macht für die Luzerner Polizei, mehr Transparenz bei Entschädigungen

Mehr Befugnisse für die Polizei, mehr Wild für den Wald, mehr Transparenz bei Entschädigungen und mehr erneuerbare Energie: Unter anderem diese Gesetze ändern sich im Kanton Luzern im 2018.

Wie die Luzerner Staatskanzlei mitteilt, ändern sich im kommenden Jahr einige Gesetze. Dies sind die wichtigsten:

Mehr Befugnisse für die Polizei

Die Handlungsmöglichkeiten der Luzerner Polizei werden im neuen Gesetz konkreter geregelt und teilweise erweitert. Im Bereich des Gewaltschutzes soll die Polizei durch ein frühzeitiges Erkennen von bedrohlichem Verhalten schwere Gewalttaten besser verhindern können. Dafür werden mit der Möglichkeit, potenziell gefährliche Personen zu kontaktieren oder der Gefährdungsmeldung neue Instrumente geschaffen. Zudem erlaubt das revidierte Gesetz über die Luzerner Polizei die Überwachung mit technischen Hilfsmitteln im Internet, beispielsweise zum Ermitteln von Personen mit pädosexuellen Neigungen oder betrügerischen Absichten. Auch der Datenschutz wird mit dem neuen Gesetz gestärkt. Die Gesetzesänderungen sollen am 1. Februar 2018 in Kraft treten. 

Koordiniertes Vorgehen

Das kantonale Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel soll per 1. April 2018 in Kraft treten. Es trägt der zunehmenden Verbreitung von Rot- und Schwarzwild sowie dem vermehrten Vorkommen von geschützten Arten wie Luchs, Wolf und Biber Rechnung. Die Jägerinnen und Jäger sind in allen Belangen weiterhin für ihr Territorium verantwortlich. Sie müssen sich aber – für das Management jener Arten, die dies erfordern – von der Bestandeserhebung bis zur Abschusserfüllung am koordinierten Vorgehen beteiligen. Eine Erneuerung sieht das Gesetz bei der Verteilung der Erträge aus dem Jagdpachtzins und der Jagdpassgebühr vor. Der Kanton und die Gemeinden teilen sich die Beträge künftig je zur Hälfte. Bislang hat der Kanton einen Drittel erhalten. 

Offenlegung der Entschädigungen

Das Organisationsgesetz wird hinsichtlich der Offenlegung der Entschädigungen für die obersten strategischen und operativen Leitungsorgane von kantonalen Anstalten ergänzt. Die Offenlegung soll in den Geschäftsberichten erfolgen und sämtliche Entschädigungen für die obersten Leitungsorgane umfassen. Die Ergänzung des Organisationsgesetzes soll im Februar 2018 in Kraft treten. Die Referendumsfrist dauert bis am 3. Januar 2018. Betroffen von den neuen Regelungen im Organisationsgesetz sind 20 Institutionen – darunter das Luzerner Kantonsspital, die Universität Luzern und die Luzerner Kantonalbank. 

Erneuerbare Energien

Das totalrevidierte Energiegesetz des Kantons Luzern stärkt die Nutzung erneuerbaren Energien und energieeffizienter Technologien. Damit schafft es die Grundlage für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes. Die Inkraftsetzung des Gesetzes bestimmt der Regierungsrat. Die Referendumsfrist läuft am 7. Februar 2018 ab. 

Mehrwertabgabe bei Umzonung

Das revidierte Planungs- und Baugesetz setzt die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes um. Gewinnt ein Grundstück beispielsweise durch eine Ein- oder Umzonung an Wert, wird dies künftig durch eine Mehrwertabgabe ausgeglichen. Die Erträge daraus werden für Entschädigungen und raumplanerische Aufgaben verwendet.

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