Schutzfristen im geltenden Gesetz seien zu kurz

SP und Grünliberale stimmen Archivgesetz-Vernehmlassung zu

Die SP im Kanton Luzern und die glp stimmen der Vernehmlassung zur Verlängerung der Schutzfristen im Archivgesetz zu.

In der Junisession 2015 hat der Kantonsrat das Postulat P 602 von Christina Reusser erheblich erklärt. Das Postulat fordert die Überprüfung der Schutzfristen für besonders schÜtzenswerte Personendaten. Der Regierungsrat hat in seiner Antwort ausgeführt, dass angesichts der Lebenserwartung und auch im Quervergleich mit dem Bund und anderen Kantonen die Luzerner Schutzfristen eher kurz seien und eine Überprüfung angezeigt sei. Eine Änderung des Archivgesetzes wird deshalb vorgeschlagen.

Die SP Kanton Luzern schliesst sich der Feststellung von Christina Reusser und der Regierung zum Postulat P 602 an, dass die Schutzfristen für besonders schützenswerte Daten im geltenden Gesetz zu kurz sind. Sie unterstützt deshalb die Neuregelung der Schutzfristen in der vorgesehenen Art mit den längeren Schutzfristen.

Auch die Grünliberalen stimmen dem Entwurf über die Verlängerung der archivrechtlichen Schutzfristen und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Archivierung von Behandlungsdokumentationen zu.

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