Baubewilligung für Ärztezentrum aufgehoben

Entscheid gegen Neubau bei der St. Anna-Klinik

Der geplante Neubau der OKL käme in unmittelbare Nähe der Klinik St. Anna.

 

(Bild: Facebook Klinik St. Anna)

Direkt neben dem Spital St. Anna will die Orthopädische Klinik Luzern (OKL) ein neues Ärztezentrum realisieren. Die städtische Baudirektion hatte die Bewilligung erteilt – nun wurde diese vom Kantonsgericht allerdings wieder aufgehoben. Stolperstein ist die Organisationsform.

Geht es nach der OKL, soll ein sechsstöckiges Gebäude, das an der Rigistrasse entstehen – in direkter Nachbarschaft zur Hirslanden-Klinik St. Anna. Geplant ist, dass dort Praxis- und Büroräume für die Ärzte der Orthopädischen Klinik gebaut werden. Diese sind heute im Hauptgebäude des Spitals untergebracht. Zudem will sich die Klinik Hirslanden in die dortigen Büroräumlichkeiten einmieten, berichtet die «Luzerner Zeitung» (LZ).

Zone nur für bestimmte Gebäude

Das Problem: Obwohl das erwähnte Spezialistenteam rund 20 Prozent der Spitalpatienten betreut, arbeite es streng genommen nicht für das Spital. Die Ärzte hätten sich unter dem Namen OKL AG zu einer Firma zusammengeschlossen. OKL und Hirslanden-Klinik St. Anna seien folglich zwei rechtlich eigenständige Unternehmen, die weder finanziell noch organisatorisch voneinander abhängig sind.

Und hier liegt der Haken: In der Zone, in welcher das Grundstück zu liegen käme, dürfen ganz bestimmte öffentliche Gebäude gebaut werden – unter anderem Spitäler. Das geplante Gebäude sei aber kein Spital, sondern eine gewinnorientierte Arztpraxis. So sehen es zumindest die Anwohner, die gemäss der LZ gegen das Projekt Einsprache erhoben haben. Nur weil das Ärztehaus eng mit der Klinik zusammenarbeite, werde daraus noch lange kein Krankenhaus.

Fall geht ans Bundesgericht

Das Kantonsgericht hat die Argumentation geprüft und den Anwohnern recht gegeben. Zwar seien nicht-medizinische Nebenanlagen teils durchaus zonenkonform, wenn sie dem Spitalbetrieb dienen. Als Beispiel wird etwa das Personalrestaurant einer Klinik genannt. Ein solches dürfe in einem eigenen Gebäude untergebracht sein.

Im Fall des Arztzentrums jedoch sei das anders, so die Richter. Der Spitalbetrieb könne auch dann aufrechterhalten werden, wenn die Ärzte ihre Behandlungsräume nicht in unmittelbarer Nähe der Klinik hätten. Schliesslich hätten andere Fachärzte, in der Regel ihre Praxen ausserhalb des Spitalgeländes. «Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Ärzte der OKL AG bessergestellt werden sollen», heisst es im Urteil.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die OK Invest AG hat den Entscheid gemäss der LZ ans Bundesgericht weitergezogen.

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