Bundesamt für Gesundheit kippte Projekt

Luzern prüft neues Gesuch für Cannabis-Studie

Eine Pflanze, über die sich die Geister scheiden: Cannabis, Droge und Heilmittel in einem.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Nachdem die Berner Cannabisstudie durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgelehnt wurde, prüft Luzern gemeinsam mit weitern Städten die Einreichung eines neuen Gesuchs. Helfen soll ein «Experimentiertartikel» im Betäubungsmittelgesetz.

«Die politische Debatte um den Umgang mit Cannabis ist wichtig und dringend. Es braucht Forschungsgrundlagen, welche die politische Diskussion versachlichen und wissenschaftlich unterlegen», gibt der Zusammenschluss der Städte Luzern, Bern, Biel und Zürich bekannt. Nach der überraschenden Ablehnung des Forschungsgesuchs der Universität Bern durch das BAG Mitte November (zentralplus berichtete) würden die Städte die Einreichung neuer Studiengesuche überprüfen, welche im Rahmen des geltenden Betäubungsmittelgesetzes möglich sind.

Universität Bern hat Entscheid nicht angefochten

Die Universität Bern hat den Entscheid betreffend der Studie nicht angefochten, im deren Rahmen Cannabis kontrolliert in Apotheken abgegeben werden sollte (zentralplus berichtete). Für die Städte ist nachvollziehbar, dass die Uni den Entscheid des BAG nicht anfechte und damit auf ein mehrjähriges Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht verzichte. Dies sei auch deshalb verständlich, weil das BAG bereits verlauten liess, dass durch eine Beschwerde die Arbeiten auf Seiten des BAG hinsichtlich der Schaffung gesetzlicher Grundlagen für Cannabisforschungsprojekte blockiert würden.

Neuer Artikel als Voraussetzung

Genau diese Grundlagen sind aber nötig – nebst der Prüfung von neuen Studiengesuchen unterstützen die Städte deshalb die Schaffung eines «Experimentierartikels» im Betäubungsmittelgesetz. Dieser wurde vom BAG in seinem Entscheid als notwendige Voraussetzung für wissenschaftliche Studien vorgeschlagen. «Die Städte werden alles daransetzen, damit der politische Prozess zur Schaffung eines solchen Experimentierartikels beschleunigt werden kann.»

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