Entlassung aus der Massnahme verlangt

Bundesgericht verlangt von Zug, Straftäter freizulassen

Das Bundesgericht verlangt, dass ein Mann wieder auf freien Fuss kommt, der mehrere schwere Raubüberfälle begangen hat. Er wurde von der Zuger Justiz zu einer Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren verurteilt, die zugunsten einer stationären Massnahmen aufgeschoben wurde.

Laut dem Urteil des Bundesgerichts, das diese Woche veröffentlicht wurde, muss ein heute 26-jähriger Iraker umgehend aus dem Massnahmenvollzug entlassen werden, berichtet die «Zentralschweiz am Sonntag».

Der grösstenteils in Zug aufgewachsene Mann sei schon in der Jugend durch Gewalttätigkeiten aufgefallen. 2012 verübte er mehrere Raubüberfälle. Dabei habe quälte er eines seiner Opfer während Stunden gequält. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren verurteilt, die zugunsten einer Massanahmen aufgeschoben wurde.

Ein Gutachten attestierte dem Mann, an Kokainabhängigkeit und einer schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung zu leiden.Ein neues Gutachten zeigt, dass zwar noch eine «mässig ausgeprägte Dissozialität» vorliege, nicht aber eine Psychopathie. Zudem seien Gewalttaten heute auch wegen des körperlichen Zustands des Mannes weniger wahrscheinlich. Der Mann hatte in der Haft wegen eines Tumors starke Hirnblutungen erlitten.

Zug nicht begeistert vom Urteil

Die Voraussetzungen für den mit einer stationären Therapie verbundenen Freiheitsentzug seien nicht mehr gegeben, urteilte das Bundesgericht. Es hat das Zuger Verwaltungsgericht dazu verpflichtet, nun die bedingte Entlassung in die Wege zu leiten. Das könnte Signalwirkung haben, weil die Lausanner Richter auch die Argumentation der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter einfliessen liessen.

«Wir finden diesen Entscheid nicht toll», sagt Beatrice Würsch, Abteilungsleiterin des Vollzugs- und Bewährungsdienstes des Kantons Zug, gegenüber der Zeitung.

Bundesgericht: Urteilsnummer 6B_1083/2017.

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