Zuger Regierung legt Pauschalen für Polizei fest

780 Franken für die Nacht in der Ausnüchterungszelle

Bald könnte es für Trunkenbolde und Falschfahrer teuer werden in Zug: Mit dem Sparpaket 2018 gilt bei Polizeieinsätzen das Verursacherprinzip. Neu werden die Kosten für Einsätze auf die Verursacher überwälzt. Jetzt sind die Pauschalen bekannt, welche die Regierung festgelegt hat.

Mit dem Sparpaket 2018 beschloss der Zuger Kantonsrat, dass bei Polizeieinsätzen das Verursacherprinzip gelten solle. Das heisst, die Kosten für die Einsätze sollen auf die Verursacher überwälzt werden. Nun hat der Regierungsrat die Pauschalen festgelegt, berichtet das «Regionaljournal Zentralschweiz».

Rund 90 Prozent der Verkehrsunfälle im Kanton sind kleine bis mittlere Ereignisse, für die die Polizei weniger als vier Stunden Arbeit aufwenden müsse. Diese Kosten trägt die öffentliche Hand.

Reglement tritt im Januar in Kraft

Bei grösseren Verkehrsunfällen werden die Kosten für die Verkehrsregelung und die Aufräumarbeiten den rechtskräftig bestimmten Verursachern verrechnet. Diese betragen je nach Zeitaufwand 600 bis 1000 Franken.

Bei ausserordentlichen grossen Ereignissen werden pauschal 2500 bis 6000 Franken in Rechnung gestellt. Eine Ausnüchterung in Polizeigewahrsam kostet bis zu 780 Franken. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2018.

780 Franken für die Nacht in der Ausnüchterungszelle
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