Steinhauser Gemeinderat will 2500 Franken

Pirat Stefan Thöni soll so viel wie möglich bezahlen

Der Steinhauser Pirat Stefan Thöni ist ein streitbarer Zeitgenosse in seiner Gemeinde.

(Bild: PD)

Nach längerem Hin und Her ist nun klar, wie mit der Anfrage von Stefan Thöni verfahren wird. Zwar hatte der Präsident der Piratenpartei vor einigen Wochen bekanntgegeben, nur in einen Teil der Akten Ensicht nehmen zu wollen. Trotzdem rechnet der Steinhauser Gemeinderat mit erheblichem Aufwand und verlangt die Maximalgebühr von 2500 Franken.

Nachdem er sich entschieden hatte, statt in 418 Gemeinderatstraktanden nur noch in 186 Beschlüsse Einsicht zu bekommen (zentralplus berichtete) gab sich Thöni Mitte November gegenüber zentralplus überzeugt, dass es «ungerechtfertigt» wäre, würde der Gemeinderat nun 2500 Franken für die Einsicht voranschlagen.

Gestern hat der Steinhauser Gemeinderat über das weitere Vorgehen entschieden, wie aus einem Tweet des Piraten hervorgeht. Die Ansicht des Piraten-Präsidenten teilt man bei der Gemeinde nicht, sie will Thöni zur Kasse bitten

Gemeinderat rechnet mit hohem Aufwand

«Wir rechnen mit 92 Stunden Arbeit, was uns ungefähr 8280 Franken kosten wird», sagte Gemeindepräsidentin Barbara Hofstetter in einem Bericht der «Zuger Zeitung». Deshalb werde die Gemeinde für das Offenlegen der 186 Traktanden 2500 Franken von Stefan Thöni verlangen. «Der Aufwand ist erheblich. Aus diesem Grund verlangen wir die maximale Gebühr gemäss Verwaltungsgebührentarif», wird Hofstetter weiter zitiert.

Rechtlich gesehen ist laut Paragraf 17 des kantonalen Öffentlichkeitsgesetzes in Zug der Zugang zu behördlichen Dokumenten im Prinzip kostenfrei. Allerdings ist es bei behördlichem Aufwand durchaus erlaubt, Kosten zu erheben. Maximal dürfen 2500 Franken berechnet werden – diesen Tarif muss Thöni demnach bezahlen, wenn er auf die Einsicht beharrt.

Thöni will nicht kneifen

Auch der Präsident der Piratenpartei äussert sich gegenüber der ZZ zum Entscheid. Er habe am Vortag noch keine Kenntnis vom Beschluss gehabt, kritsiert diesen aber: «Ich habe das Gesuch um mehr als die Hälfte reduziert und dabei möglichst versucht, datenschutzkritische Vorgänge wie Personalentscheide und Einbürgerungen wegzulassen. Das sollte den Aufwand eigentlich beträchtlich reduziert haben.»

Einen Rückzieher machen will er aber nicht, wie er weiter sagt. Seien alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft, werde er die Gebühr entrichten, «denn erst Aufhebens zu machen und dann nicht durchzuziehen, wäre genauso unfair wie diese hohe Gebühr», sagte Thöni abschliessend.

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