Wegen Disziplinschwierigkeiten und Elternprotesten

Religionslehrer in Baar darf vier Klassen nicht mehr unterrichten

In Baar bleibt die Kirche im Dorf – und der Steuersatz bei 53 Prozent. Damit liegt Baar noch immer besser als die Stadt Zug mit 54 Prozent und ist die steuergünstigste Gemeinde in der Schweiz.

(Bild: zvg)

In Baar darf ein Katechet vier Mittelstufenklassen in der Primarschule nicht mehr unterrichten. Weil die Disziplin während den Religionslektionen zu wünschen übrig liess, hatten sich Eltern beschwert. Inzwischen werden die betroffenen Klassen durch andere Lehrpersonen geleitet.

«Aufgrund der Vorkommnisse in den Religionslektionen von Herrn N.N.* hat die Personaldelegation des Kirchenrats der Katholischen Kirchgemeinde Baar entschieden, dass unser Katechet seine Primarschulklassen ab sofort abgibt.»

So liest sich der Anfang eines Briefs an die Eltern der Schüler von vier Primarschulklassen in Baar, der vom 21. November datiert und der zentralplus vorliegt.

Genauer gesagt handelt es sich um vier Mittelstufenklassen – also um Fünft- und Sechstklässler –, die ihren bisherigen Religionslehrer ab sofort nicht mehr im Unterricht haben. Inzwischen würden die betroffenen Primarschulklassen bereits von anderen Lehrpersonen unterrichtet, wie es in dem Schreiben der Baarer St. Martins-Pfarrei weiter heisst.

«Wir geben unser Bestes, damit wieder ein guter Religionsunterricht stattfinden kann.»

Anthony Chukwu, Pfarrer in Baar

«Wir geben unser Bestes, damit wieder ein guter Religionsunterricht stattfinden kann», schliesst der Brief, den Anthony Chukwu, Pfarrer von Baar, unterschrieben hat. Was ist da vorgefallen beziehungsweise vorgekommen?

Pfarrer Anthony Chukwu hat nichts zu verbergen. «Im Unterricht des besagten Katecheten hat eine gewisse Disziplinlosigkeit geherrscht», berichtet der Geistliche gegenüber zentralplus. Sprich: In den vier Klassen der jeweils ökumenisch gehaltenen Religionslektionen – «haben einige Schüler während des Unterrichts mit dem Handy gespielt, andere haben umgetrieben, andere haben gegessen und getrunken.»

Im Lauf der Zeit haben einige Eltern, laut Chukwu vier Mütter, diese Zustände nicht mehr toleriert. Sie haben gefordert, Abhilfe zu schaffen – sonst würden sie ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden.

Furcht vor vielen Austritten aus dem Religionsunterricht

«Wenn so etwas passieren würde, könnte schnell ein Domino-Effekt eintreten», befürchtete Chukwu. Das heisst, man habe verhindern wollen, dass es zu einem massenhaften Austritt von Schülern aus dem Religionsunterricht kommt.

Zudem habe man auf die reformierten Schüler in den betroffenen vier Klassen Rücksicht nehmen müssen. «Denn die brauchen ja den Religionsunterricht als Vorbereitung für ihre Konfirmation», so Chukwu.

Der betroffene Katechet, der ab sofort – auch auf eigenen Wunsch – in den vier Klassen nicht mehr unterrichtet, habe vor dem Entscheid zum Lehrpersonenwechsel im Religionsunterricht interne Coachings erhalten. Doch die Geduld der Eltern sei nicht mehr vorhanden gewesen, so Chukwu.

«Er kann weiter an der Oberstufe unterrichten, dort sind uns keine derartigen Vorfälle bekannt geworden», erklärt der Baarer Pfarrer. Von der Schule sei der Lehrer nicht unterstützt worden, die Disziplin in den Klassen wiederherzustellen. «Man hat sich an die Pfarrei gewandt», sagt Chukwu. Grund: Die Kirche habe den Lehrer ja eingestellt. Der Lehrer müsse ab dem kommenden Jahr wegen seines geringeren Lehrpensums mit Gehaltseinbussen rechnen.

Moderne, schülergerechte Bibelauslegung

Der Religionslehrer ist bekannt als aufgeschlossener Katechet in Gestalt einer modernen Bibelauslegung. Mittels derer versucht er unter anderem, die biblischen Geschichten mit dem Alltag und der Lebensrealität der Schüler in Zusammenhang zu bringen. Damit sollen die Schüler die Heilige Schrift besser verstehen lernen.

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10 Kommentare
  • Profilfoto von Astrid Iten
    Astrid Iten, 27.11.2017, 11:49 Uhr

    Die Zeitung hat schon recht gehandelt. Unter dem Deckel halten, ist nie gut. Kommt irgendwo raus heute. Besser informieren. Sie haben ja Fehler korrigiert. Also warum eine solche Aufregung?

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  • Profilfoto von Rita Agnes Weiss
    Rita Agnes Weiss, 27.11.2017, 07:26 Uhr

    @Heinrich Vogelsang: Welches der Schaden für NN ist?! – Mit vollem Namen öffentlich genannt und als völlig unfähig hingestellt zu werden? Was meinen Sie, was so ein Theologe noch für Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat? Oder möchten Sie einen unfähigen Religionslehrer, der seine Klassen nicht im Griff hat, für irgendwas anstellen? Und Sie fragen allen Ernstes, welchen Schaden denn dieser Mann erlitten hat? – Disziplinarprobleme im Unterricht sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel! zentralplus aber stellt durch seine journalistischen Machenschaften diesen Religionslehrer mit Namen, öffentlich, als unfähig hin! – Und das Thema ist nicht «der ökumenische Religionsunterricht an der öffentlichen Schule in der grössten Zuger Gemeinde», sondern das Thema des Artikels, auf das sich die zentralschweizer Medien, zentralplus exklusiv mit Nennung des Namens, regelrecht gestürzt haben, sind schlicht Disziplinarprobleme – und zwar des EINEN Katecheten, so als ob dieser der einzige wäre! – Für mich ist das ein Lehrstück verantwortungslosen Journalismus, der sich nicht eine Sekunde lang fragt, was solche Berichterstattung für den betroffenen Katecheten bedeutet. So können Menschen regelrecht fertiggemacht werden. Oder hätten Sie Lust, mit Ihrem Namen öffentlich als Versager in Ihrem Beruf in der Zeitung zu stehen???

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    • Profilfoto von Heinrich Vogelsang
      Heinrich Vogelsang, 27.11.2017, 09:10 Uhr

      «Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar.» Ingeborg Bachmann

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  • Profilfoto von jmb
    jmb, 26.11.2017, 18:58 Uhr

    Sehr geehrter Herr Holz. Sie weichen der entscheidenden Frage nach der journalistischen Verantwortung aus. Dass Sie Sohn eines Religionslehrers sind ebenso irrelevant wie etwa der Umstand, dass mein Vater reformierter Pfarrer war. Der Öffentlichkeitswert des Berichts war nicht gegeben. Zudem überwiegt der nun angerichtete Schaden den (nicht gegebenen) Öffentlichkeitswert mehr als nur deutlich.
    Dr. Michael Beglinger

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    • Profilfoto von Heinrich Vogelsang
      Heinrich Vogelsang, 26.11.2017, 21:52 Uhr

      Welches ist der Schaden für N.N. und warum soll der ökumenische Religionsunterricht an der öffentlichen Schule in der grössten Zuger Gemeinde nicht von öffentlichem Interesse sein?

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  • Profilfoto von Wolfgang Holz
    Wolfgang Holz, 26.11.2017, 17:51 Uhr

    Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr/Frau Kuster,

    besten Dank für Ihre Kommentare. Nach wie vor stehe ich zu der Meinung, dass der Religionsunterricht ein gesellschaftlich wichtiges Thema ist, dessen Auswirkung für die moralische und sittliche Erziehung der Kinder sehr wichtig ist. Leider ist der Religionsunterricht für die Lehrkräfte heutzutage nicht immer einfach, weil es eben kein notenrelevantes Kernfach ist, und es dadurch hin und wieder zu disziplinarischen Problemen kommen kann. Das kann ich als Sohn eines Religionslehrers sehr gut beurteilen, weil mein Vater selbst unter dieser pädagogischen Situation litt.

    Dass in der Berichtserstattung von zentralplus einige Zeit lang leider der Name des betroffenen Religionslehrers zu lesen war, ist bedauerlich: Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen.
    Wolfgang Holz, Redaktionsleiter Zug

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  • Profilfoto von P. Kuster
    P. Kuster, 26.11.2017, 12:00 Uhr

    Den Kommentar resp. die Begründung von Wolfgang Hotz finde ich so billig. Einerseits versteckt er sich hinter der Berichterstattung anderer Medien, andererseits stilisiert er den Religionsunterricht zu einem wichtigen gesellschaftspolitischen Thema hoch, nur um die Berichterstattung von Zentralplus rechtfertigen zu können. Religionsunterricht war meiner Meinung nach in letzter Zeit nie ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Will Zentralplus nun in Zukunft über alle Disziplinschwierigkeiten von Lehrerinnen und Lehrer berichten? Perfid an der Berichterstattung von Zentralplus war, dass im Artikel zu Beginn der volle Name abgedruckt war, das ist billigster Boulevardjournalismus und hat mit seriöser Berichterstattung nichts zu tun.

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  • Profilfoto von Ursula Mueller
    Ursula Mueller, 26.11.2017, 11:54 Uhr

    Ich stimme mit Herrn Beglinger voll und ganz überein.
    Ich staune über diese Argumentation eines Journalisten, eines Chefredaktors: «Auch andere Medien haben …» Glauben Sie, dass ein Beitrag dadurch besser oder gar gut wird, weil auch andere Medien haben …? Ich erwarte von seriösem Journalismus und erst zu nehmenden Journalisten, dass sie sich selber eine Meinung bilden und nicht einfach nachplappern, was andere vorreden!
    Und: Auf zentralplus war den ganzen Tag über der Vor- und Nachname des betroffenen Religionslehrer zu lesen! – zentralplus betont auf seiner Homepage: «Ihre Meinung ist gefragt!» und «Wir freuen uns über Ihren Kommentar».
    Wie stellen Sie sich als Chefredaktor dazu, dass zentralplus den Namen des Religionslehrers publik macht? – Für mich pers. ist das Verunglimpfung einer Person.
    Und – ich bin sehr anderer Meinung als Sie, Herr Holz: Es geht im Artikel nicht um den Religionsunterricht, wie Sie betonen, sondern es geht um disziplinarische Probleme im Unterricht – ein absolut alltägliches Thema, das Sie zu einer Storie – mit Namensnennung! – hochkochen, an der null öffentliches Interesse besteht!

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  • Profilfoto von Wolfgang Holz
    Wolfgang Holz, 26.11.2017, 09:32 Uhr

    Sehr geehrter Herr Beglinger,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir haben es für relevant gehalten, einen Artikel über dieses Thema zu veröffentlichen, weil es sich bei dem Thema Religionsunterricht um ein wichtiges gesellschaftliches Thema handelt, das die Erziehung junger Menschen betrifft. Auch andere Medien haben über dieses Thema und diesen Fall berichtet.
    Wolfgang Holz, Redaktionsleiter Zug

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  • Profilfoto von jmb
    jmb, 25.11.2017, 09:53 Uhr

    Bei jeder Presseveröffentlichung, welche die Rechte Dritter berührt, hat der Publizist stets in einem ersten Schritt zu prüfen, ob der «Öffentlichkeitswert» der Berichterstattung gegeben ist. Vor jeder Veröffentlichung hat der Journalist entsprechend abzuklären, ob ein ausreichendes, die berührten Interessen überwiegendes Informationsbedürfnis besteht. Dazu muss die Publikation einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen erbringen. Auch wenn der Öffentlichkeitswert einer Mitteilung zu bejahen ist, so hat der Journalist doch abzuwägen, ob im Einzelfall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit oder der dem Betroffenen durch die Veröffentlichung drohende Schaden überwiegt. Überwiegt der zu befürchtende Schaden, so hat die Veröffentlichung in jedem Fall zu unterbleiben.

    Die Eltern der betreffenden Schüler wurden bereits in einem Schreiben informiert. Auch sonst liegt keine die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage vor. Der Artikel bedient nur das Sensatonsinteresse des Publikums. Die Publikation des Artikels hätte deshalb unterbleiben müssen.

    Dr. Michael Beglinger, Zug

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