Entscheid des Kantonsgerichts

Bauprojekt von Vitznauer Park Hotel muss nochmals geprüft werden

Das prächtige Park Hotel Vitznau am Vierwaldstättersee.

(Bild: zvg)

Der vom Park Hotel Vitznau geplante Neubau eines Personalhauses beeinträchtigt ein sich in der Nähe befindliches denkmalgeschütztes Bauernhaus nicht. Trotzdem muss der Gemeinderat das Vorhaben nochmals prüfen, dies wegen neuen Bestimmungen zur Überbauungsziffer.

Das Kantonsgericht Luzern hat eine Beschwerde gegen die kommunale Baubewilligung gutgeheissen, wie es am Dienstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das Park Hotel plant für seine Angestellten einen Neubau mit 17 Wohnungen. Auch Angehörige von Patienten einer im Hotel untergebrachten Rehabilitationsklinik sollen dort übernachten können. Nachbarn bekämpften das Projekt mit Einsprachen (zentralplus berichtete).

Massgebend war das Gebäude selbst

Das Baugrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem denkmalgeschützten Bauernhaus aus dem 15. Jahrhundert. Nach Erkenntnis des Kantonsgerichtes beeinträchtigt der Neubau das Bauernhaus nicht. Massgebend für die Unterschutzstellung sei nicht die Umgebung, sondern das Gebäude selber gewesen, teilte das Gericht mit. Dieser Punkt der Beschwerde werde deswegen abgewiesen.

Gutgeheissen wurde aber die Beanstandung der geplanten Nutzungsmasse. Der Gemeinderat habe die neuen Bestimmungen zur Überbauungsziffer im Planungs- und Baugesetz nicht berücksichtigt, teilte das Kantonsgericht mit.

Dies gelte es nun nachzuholen. Das neue Bau- und Zonenreglement der Gemeinde sei zum Zeitpunkt des Baubewilligungsentscheides öffentlich aufgelegen und sei bei der Planung zu berücksichtigen.

 

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