Markus Hürlimann klagt wegen Ehrverletzung

Jolanda Spiess-Hegglin fordert einen Freispruch

(Bild: Loredana Bevilacqua)

Die Zeitschrift «Weltwoche» thematisiert in einem Artikel mit dem Titel «Spiess-Hegglin angeklagt» einen Ehrverletzungsprozess zwischen ihr – und Markus Hürlimann, teilt Jolanda Spiess-Hegglin in einer anwaltschaftlichen Stellungnahme mit. Die Veröffentlichung der Anklageschrift verletze in eklatanter Weise die Unschuldsvermutung.

Jolanda Spiess-Hegglin, Geschäftsführerin von #NetzCourage, hat eine anwaltschaftliche Stellungnahme zum Artikel in der «Weltwoche» verschickt (zentralplus berichtete).

Darin bestätigt sie, dass Markus Hürlimann der Kläger ist.

Die Stellungnahme:

«Die von der Weltwoche angeführte Anklageschrift vom 7. November 2017 wurde von der Staatsanwaltschaft Zug nur an drei Adressaten herausgegeben, nämlich an das zuständige Gericht sowie an den Anwalt von Markus Hürlimann und an den Anwalt von Jolanda Spiess-Hegglin. Weder die Staatsanwaltschaft noch Jolanda Spiess-Hegglin oder ihr Anwalt haben die Anklageschrift anschliessend an die Presse weitergegeben, insbesondere auch nicht an die Zeitschrift Weltwoche.»

Verdacht geäussert

Spiess und ihr Anwalt äussern einen Verdacht. Demzufolge «sei gemäss heutigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass Markus Hürlimann oder sein Anwalt die Anklageschrift an die Weltwoche weitergegeben haben.»
 
Danach heisst es weiter im Text: «Markus Hürlimann und Jolanda Spiess-Hegglin haben in den letzten Jahren verschiedene Ehrverletzungsvorwürfe gegeneinander erhoben. Es wird von Frau Jolanda Spiess-Hegglin überaus bedauert, dass die noch nicht abgeschlossene und im laufenden Verfahren zu behandelnde Auseinandersetzung jetzt einmal mehr in die Medien und damit in die Öffentlichkeit gezogen wird.

In der fraglichen Anklageschrift vom 7. November 2017 werden die Vorwürfe von Markus Hürlimann gegen Jolanda Spiess-Hegglin aufgelistet. Der zuständige Staatsanwalt hatte diese Vorwürfe so nicht anklagen wollen und für die schwersten Vorwürfe bereits im September 2015 eine Nichtanhandnahme verfügt. Das Obergericht war auf Beschwerde hin aber zur Ansicht gelangt, dass der Fall in einem ordentlichen Strafverfahren beurteilt werden soll. In der Folge hat der Staatsanwalt jetzt überhaupt alle Vorwürfe vollumfänglich an das Gericht überwiesen.

Gerichtsverfahren ganz am Anfang 

Das entsprechende Gerichtsverfahren steht erst ganz am Anfang. Frau Jolanda Spiess-Hegglin wird in diesem Gerichtsverfahren zu allen Vorwürfen Stellung nehmen. Frau Jolanda Spiess-Hegglin hat sich kein strafbares Verhalten zuschulden kommen lassen und wird selbstverständlich einen umfassenden Freispruch beantragen.
 
Im Gerichtsverfahren werden die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft ihre Vorwürfe und Anträge zunächst noch näher begründen müssen. Erst anschliessend kann Frau Jolanda Spiess-Hegglin ihre Anträge und Begründung vorbringen. Und das wird Frau Spiess-Hegglin auch tun.
 
Die jetzt bereits erfolgte, vollends unkritische Publikation einer isolierten Anklageschrift verletzt in eklatanter Art und Weise die Unschuldsvermutung. Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich auch für Jolanda Spiess-Hegglin.»

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