Zug: Kanton befürchtet ein Bürokratiemonster

Zuger Regierungsrat will Charta zur Lohngleichheit partout nicht unterschreiben

Der Zuger Regierungsrat soll bald weniger verdienen.

(Bild: Montage zentralplus)

Die Kantonsratsfraktion der Alternative-die Grünen (ALG) hat am Dienstag ein Postulat zur Unterzeichnung der «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» eingereicht. Der Regierungsrat will aber nicht unterschreiben. Beim Kanton habe es die letzten fünf Jahre keine Klage oder Beschwerde wegen geschlechterspezifischer Diskriminierung gegeben, heisst es dort.

«Leider weigert sich der Zuger Regierungsrat die Lohncharta zu unterzeichnen und damit eine aktive Vorbild Rolle in Sachen Lohngleichheit zu übernehmen», schreibt die ALG in einer Medienmitteilung. Bis jetzt hätten der Bund, 12 Kantone und 24 Gemeinden unterschrieben. Zug ist aber nicht darunter.

Die Charta des Bundes richtet sich nicht nur an die direkt vom Kanton angestellten Personen, sondern erfasst auch dem Kanton nahestehende Körperschaften und Unternehmen, die mit dem Kanton geschäftliche Vereinbarungen treffen. Der Kanton Zug hat rund 40 so genannte Leistungsvereinbarungen mit Vereinen, Organisationen und Firmen (zentralplus berichtete über ein Beispiel).

Die Lohnungleichheit sei tragischerweise im 21. Jahrhundert immer noch ein Fakt und widerspreche der Bundesverfassung. Im kantonalen öffentlichen Sektor verdienten Frauen immer noch 16,4 Prozent weniger als Männer, so die ALG Zug. Es gibt auch eine online aufgeschaltete Petition zum selben Thema. Die Unterzeichner fordern die Zuger Regierung und den Kantonsrat auf:

  • die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» zu unterschreiben
  • erforderliche Massnahmen zur Schaffung von Lohngleichheit einzuleiten
  • Die abgeschaffte Gleichstellungskommission des Kanton Zugs erneut einzusetzen

Kanton befürchtet unnötigen Aufwand

Warum will der Regierungsrat die Charta nicht unterschreiben? Zuständig fürs Personal ist die von Heinz Tännler geführte Finanzdirektion. Deren Generalsekretär Thomas Lötscher sagt auf Anfrage: «Der Kanton Zug nimmt seine Vorbildrolle in Sachen Lohngleichheit sehr wohl war. Eine Charta benötigt er dazu nicht.»

Das Lohneinstufungsverfahren sei klar und transparent. «Weder besteht eine Möglichkeit noch eine Veranlassung die Saläre geschlechterspezifisch zu differenzieren. In den letzten fünf Jahren gingen denn auch keine Klagen oder Beschwerden wegen geschlechterspezifischer Lohndiskriminierung ein», erklärt Lötscher. Das Personalamt prüfe die Anstellungen jeweils auf korrekte Einstufung.

Kanton Zug nicht allein

Die «Charta der Lohngleichheit» würde laut dem Generalsekretär der Finanzdirektion an der fairen Praxis des Kantons Zug nichts ändern, «dafür aber unnötigen Aufwand verursachen». «Eine allfällige Umkehr der Beweislast passt auch schlecht in ein liberales Gemeinwesen.»

Dass die Mehrheit der Kantone die Charta bis heute nicht unterzeichnet habe, zeige auf, dass der Kanton Zug mit seiner Position absolut kein Exot sei.

Widerstand gegen Charta in der Deutschschweiz

Lanciert hat die freiwillige Charta SP-Bundesrat Alain Berset im September 2016, er wollte Kantone und Gemeinde damit auf die Lohngleich zwischen Männern und Frauen verpflichten.

Das Interesse ist allerdings eher lau: Seit dem Start sind die zuerst Unterzeichnenden nicht weiter gewachsen: Mit 12 macht erst knapp die Hälfte der Kantone macht mit, bei den Gemeinden sind es 24. Das sind fast gleich viel wie beim Start 2016 mit 10 Kantonen und 15 Gemeinden. Vor allem in der Deutschweiz ist die Ablehnung gross. Zug und Baselland lehnen die Unterzeichnung explizit ab, Schaffhausen hat ein Postulat für nicht erheblich erklärt.

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