Der Luzerner Kantonsrat hat der revidierten Polizeirecht zugestimmt. Damit werden künftig bewaffnete Polizeiassistenten eingesetzt werden können.
Der Luzerner Kantonsrat hat dem revidierten Polizeirecht nach zweiter Lesung mit 87 zu 23 Stimmen zugestimmt. Das heisst, dass die Kompetenzen der Luzerner Hilfspolizisten vom Verkehr auch auf Bewachungs- und Sicherheitsaufgaben ausgeweitet werden. Sie können künftig beim Transport von Gefangenen, beim Objektschutz oder zur Unterstützung der Gerichte eingesetzt werden. Dafür werden die Polizeiassistenten wenn nötig bewaffnet, sofern sie eine gleichwertige Waffenausbildung durchlaufen wie ausgebildete Polizisten.
Nur die SP und die Grünen haben sich dagegen ausgesprochen, wie das «SRF Regionaljournal» berichtet. Verkehrsassistenten haben bisher parkierte Autos kontrolliert und Verkehrdienst geleistet.
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