Der Gemeinderat Baar will den Mittelstand besser entlasten. Ab Januar 2018 hat er deshalb die Einkommensgrenze für Kita-Beiträge erhöht.
Auf den 1. Januar 2016 wurden die Subventionen für Eltern, die ihr Kind in einer Kita betreuen lassen, auf Betreuungsgutscheine umgestellt. Der Gemeinderat Baar legte damals die Grenze des steuerbaren Einkommens (Kanton und Gemeinde) auf 60‘000 Franken fest.
«Nach 1,5 Jahren zeigt sich nun, dass der Mittelstand zu wenig entlastet wird», teilt die Einwohnergemeinde mit. Die Subventionen fielen nach der Einführung des neuen Systems tiefer aus als vorgesehen. Auf Antrag der Familienkommission hat der Gemeinderat deshalb mit Wirkung ab 1. Januar 2018 die Tarifordnung angepasst und die Einkommensgrenze auf 70’000 Franken erhöht.
Sozialvorsteherin Berty Zeiter freut sich darüber. «Ein wichtiges Ziel bei der Einführung der Betreuungsgutscheine war, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Mit der Erhöhung der Einkommenslimite wollen wir Familien unterstützen, die hohe Mieten zu bezahlen haben», sagt sie. Auch Frauen, die Teilzeit arbeiten, sollten nicht einen Grossteil ihres Einkommens für die Kinderbetreuung aufwenden müssen.
In Baar wohnhafte Eltern, die damit neu Anrecht auf Betreuungsgutscheine haben, können ab sofort das Antragsformular einreichen. Anerkannt für Betreuungsgutscheine sind die deutschsprachigen Baarer Kitas.
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