Gerichtsverfahren gegen Reitstallbetreiber

Vier Jahre Knast für ehemaligen Luzerner CVP-Grossrat gefordert

47 Monate unbedingt, fordert der Staatsanwalt in einem Verfahren vor dem Berner Wirtschaftsgericht, wo der 53-jährige ehemaliger Luzerner CVP-Grossrat H.B. vor Gericht steht. Er soll gewerbsmässigen Betrug begangen haben, indem er Dutzenden Leuten in verschiedenen Kantonen Geld abschwatzte, das er nicht zurückzahlen konnte.

Seine Masche war fast immer die gleiche: Er bat seine Opfer um Geld, erzählte ihnen von einer Erbschaft aus einem Kieswerk und zeigte gefälschte Dokumente, sogar von der Napf-Gemeinde Luthern. 29 Kläger haben den 53-jährigen nun vor dem Kantonalen Wirtschaftsgericht Bern festgenagelt, wo über eine Deliktsumme von 1,56 Millionen Franken geht.

Die Verhandlungen dauern die ganze Woche. Der Berner Staatsanwalt Beat Schnell verlangte am Mittwoch gemäss der Nachrichtenagentur sda von der Berner Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von 47 Monaten. Er begründet die Forderung damit, dass der Mann die Leute arglistig getäuscht und Kreditwürdigkeit vorgespielt habe. Schnell verlangte einen Schuldspruch wegen Betrug, Urkundenfälschung und weiterer Delikte. Der Angeklagte sei unbelehrbar, befand der Ankläger.

Das Plädoyer der Verteidigung steht noch aus, das Urteil wird am Freitag erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

H.B. lebte bis im Sommer im Thurgau, wo er ungefähr ein Jahr lang einen Reitstall betrieben hatte.

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