Regierung beantragt, SVP-Motion abzulehnen

Schulpsychologischer Dienst in Zug soll nicht abgeschafft werden

Wenn es nach der SVP-Fraktion im Kantonsrat geht, gibt es in Zukunft keinen Schulpsychologischen Dienst mehr. Doch der Zuger Regierungsrat macht da nicht mit und legt dem Kantonsrat nahe, die Motion der Rechtsbürgerlichen für nicht erheblich zu erklären. Zum Wohl der Kinder. Und zur Verhinderung von Mehrkosten.

Die SVP-Fraktion hatte im Mai die Motion zur Aufhebung des Schulpsychologischen Dienstes eingereicht. Der Kantonsrat überwies die Motion an seiner Sitzung im Juni an den Regierungsrat. Die Zuger Regierung sieht nun in ihrer Antwort keinen Grund, den Schulpsychologischen Dienst aufzuheben.

Zum einen weist der Zuger Regierungsrat darauf hin, dass der Schulpsychologische Dienst als Schuldienst im gesamten sonderpädagogischen Bereich die Abklärungen durchführe und für alle Massnahmen mit weitreichenden Konsequenzen für das Kind und monetär für den Kanton die notwendigen fachlichen Anträge stelle.

Der Schulpsychologische Dienst sei darüber hinaus damit beauftragt, mit entwicklungspsychologischem und diagnostischem Fachwissen, die Einzelfälle oder die Gegebenheiten vor Ort zu beurteilen, durch gezielte Beratung weitergehende Massnahmen zu verhindern oder, wenn notwendig und ausgewiesen, Massnahmen zu beantragen. So heisst es weiter in der Antwort der Regierung.

Wenige Sonderschulungen sprechen für den Schulpsychologischen Dienst

Durch die gegenüber den Schulen und den Eltern fachlich neutrale Beratung könnten in vielen Fällen Abklärungen und unnötige Massnahmen verhindert werden. Wörtlich: «Damit hat der Dienst eine wichtige Bedeutung bei der Steuerung der Massnahmen und somit der Kostenbelastung für den Kanton im Sonderschulbereich.»

Zum anderen verweist die Regierung auf die geringe Zahl an Fällen von Sonderschulungen hin. Sprich: An der Sonderschulquote von 2,4 bis 2,8 Prozent im Zeitraum 2010–2016/17 – «ein im Vergleich zu anderen Kantonen sehr moderater Wert» – lasse sich ablesen, dass der Schulpsychologische Dienst mit knappen Ressourcen (ein Pensum für rund 1882 Schüler), effektiv und effizient arbeite.

Zudem betont der Regierungsrat, dass die Schulpsychologen weder mit der Schule vor Ort noch mit den Eltern in einem Abhängigkeitsverhältnis stünden und deshalb eine unabhängige Haltung einnehmen könnten. Und: Falls der Schulpsycholgische Dienst auf kantonaler Ebene aufgehoben würde, müssten die Gemeinden ein dem heutigen Dienst entsprechendes Angebot aufbauen. O-Ton der Zuger Regierung: «Deutlich mehr Massnahmenanträge, insbesondere im Sonderschulbereich, wären eine mögliche Folge, was zu erheblichen Mehrkosten führen könnte.

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