Luzerner Kantonsgericht muss Fall neu beurteilen

Bundesgericht gibt Räuber teilweise Recht

Er hat mit drei anderen Männern seinen Schwiegervater in dessen Villa in Weggis gefesselt und ausgeraubt. Dafür kassierte der Schwiegersohn 2016 eine mehrjährige Strafe vom Luzerner Kantonsgericht. Nun muss dieses aber nochmals über die Bücher: Eine räuberische Erpressung liege nicht vor, urteilt das Bundesgericht.

Das Luzerner Kantonsgericht muss nochmals über die Bücher: Das Bundesgericht hat ein Urteil vom März 2016 aufgehoben und zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurückgewiesen. Es tritt damit teilweise auf eine Beschwerde einer der vier Täter ein.

Die Tat ereignete sich 2010 in Weggis. Der Beschwerdeführer damals hat gemeinsam mit drei Männern seinen Schwiegervater in dessen Villa überfallen, gefesselt, geschlagen und beraubt. In erster Linie ging es um Geld. Die Täter entwendeten nämlich nicht nur Wertsachen und Bargeld, sondern waren auch auf der Suche nach einem Vertrag. Dieser belegte, dass der Mann seinem Schwiegervater mehr als 200’000 Franken schuldete – das Dokument blieb aber unauffindbar.

Mit einer Waffe bedroht

Das Opfer wurde mit einer Waffe bedroht und gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, gemäss dem der Unternehmer seinem Schwiegersohn zwei Millionen Franken schulde. Beim Überfall erlitt der damals knapp 60-Jährige mehrere Prellungen und stark blutende Kopf- und Gesichtswunden.

Der Schwiegersohn wurde im März 2016 vom Kantonsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Er wurde unter anderem des qualifizierten Raubes, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie räube­rischer Erpressung schuldig gesprochen. Die Deliktsumme belief sich auf 268’000 Franken.

Vermögen nicht konkret gefährdet

Gegen das Urteil hat er sich vor Bundesgericht gewehrt. Und nun in einem Punkt Recht erhalten. Der Tatbestand der räuberischen Erpressung sieht das Bundesgericht nämlich nicht als erfüllt an. Dafür bräuchte es nach Auffassung der Richter in Lausanne einen Vermögensschaden. Es sei jedoch nicht der Fall gewesen, dass das Vermögen des Opfers konkret gefährdet gewesen sein. Der vom Schwiegervater unterschriebene Vertrag mit den zwei Millionen erfülle die genannte Voraussetzung nicht. Womöglich könnte der Täter für eine versuchte räuberische Erpressung verurteilt werden – das muss das Kantonsgericht nun prüfen.

In den anderen Punkten hingegen stützt das Bundesgericht das Urteil aus Luzerner. Die Einwände des Beschwerdeführers erachten die Richter als unbegründet.

Der Schwiegersohn sah sich selber als Opfer und plädierte auf einen Freispruch von den Vorwürfen. Er sei von den anderen drei Tätern dazu gezwungen worden, als «Türöffner» zu fungieren und sie so ins Haus des Schwiegervaters zu bringen, so seine Argumentation. Wie aus dem Urteil hervorgeht, hatte er Schulden bei einem der Mittäter.

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