Gewerkschaft gegen Pensionskasse

Geplante Rentenkürzungen in Luzern unter Beschuss

Die Luzerner Pensionskasse hatte im Juni 2017 drastische Rentenkürzungen beschlossen. Unter anderem soll dabei der Umwandlungssatz von 6.15 auf 5.2 Prozent gesenkt werden. In einer Vernehmlassungsantwort wehrt sich nun die Gewerkschaft VPOD.

Wie viele Arbeitnehmende derzeit zu spüren bekommen, können die Pensionskassen ihre Rentenversprechungen aufgrund des demographischen Wandels und der reduzierten Renditeaussichten nicht mehr aufrecht erhalten. Der Umwandlungssatz muss gesenkt und damit die monatlich erhaltene Rente nach dem Pensionsalter gekürzt werden. So auch in der Luzerner Pensionskasse (LUPK).

Diese Anpassung führt bei einem Altersguthaben von 500‘000 Franken – was in etwa dem schweizweiten Durchschnitt des PK-Guthabens entspricht – zu einer jährlichen Renteneinbusse von 4750 Franken. Im Vergleich zu den bisher geltenden Bestimmungen entspricht das einer Rentenkürzung um 15,4 Prozent.

Doch darüber hinaus will der LUPK-Vorstand die arbeitgeberfinanzierte AHV-Ersatzrente ersatzlos streichen. Eine Tatsache, die dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) sauer aufstösst. «Dass der Vorstand überhaupt darüber entscheiden kann, ist auf einen Fehler des Gesetzgebers zurückzuführen», schreibt dieser in einer Mitteilung. «Der VPOD fordert daher in seiner Vernehmlassungsantwort, dass die AHV-Ersatzrente direkt und unverändert ins Personalgesetz überführt wird, wo sie auch hingehört», sagt Martin Wyss, Regionalsekretär der Gewerkschaft VPOD Luzern.

Rentenalter über die Hintertür anheben

Ausserdem kritisiert der VPOD, dass die Pensionskasse das Rentenalter von heute 63 per 1. Januar 2019 auf 65 anheben will. In der Abstimmung um die Altersvorsorge 2020 hat sich die Stimmbevölkerung klar gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters ohne gleichwertige Abfederungsmassnahmen ausgesprochen. «Wenn die LUPK das Rentenalter auch für Frauen auf 65 erhöhen, kommt dies einer Erhöhung des Frauenrentenalters durch die Hintertür gleich», sagt Wyss daher. Zwar könnten sich dann Arbeitnehmerinnen des Kantons Luzern mit 64 pensionieren lassen, müssen aber aufgrund der während eines Jahres nicht geleisteten Beiträge ein kleineres Altersguthaben in Kauf nehmen. Der Effekt daraus wären erhebliche Renteneinbussen.

«Es kann nicht sein, dass der Staat als Arbeitgeber den Rentenabbau in der 2. Säule dermassen vorantreibt, den Volkswillen durch die Anhebung des Rentenalters durch die Hintertür umgeht und gleichzeitig Schutzmechanismen wie die Überbrückungsrente für ältere Angestellte abbaut», sagt Martin Wyss.

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