11,5 Milliarden fliessen ins Schienennetz

Bund plant ohne Tiefbahnhof Luzern – vorerst

So soll der von Luzerns Regierung favorisierte Tiefbahnhof im Innern aussehen.

(Bild: zvg)

Der Bund hat die nächsten Ausbauschritte des Bahnnetzes bekannt gegeben. Der Tiefbahnhof Luzern ist darin nicht enthalten. Ein herber Schlag für Luzern.

Da die Nachfrage im Bahnverkehr in den nächsten Jahrzehnten stark wächst, muss das Schienennetz weiter ausgebaut werden, teilt das Bundesamt für Verkehr mit. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2017 entschieden, dafür im Rahmen des nächsten Ausbauschritts bis 2035 Investitionen im Umfang von 11,5 Milliarden Franken vorzuschlagen. Zu den Projekten, die im Ausbauschritt 2035 enthalten sind, gehört etwa der Zimmerberg-Basistunnel II. Der Tiefbahnhof Luzern ist nicht dabei.

Das Projekt Tiefbahnhof Luzern gilt ebenfalls als dringlich eingestuft. Der Bundesrat sieht benfalls einen Bedarf. Die vorhandenen Mittel reichen indes nicht aus, um diese bereits mit dem Ausbauschritt 2035 zu realisieren. Diese Projekte werden für den nächsten Ausbauschritt vorgemerkt, welcher voraussichtlich in rund acht Jahren vorgelegt werden soll. Die Kantone Basel und Luzern erhalten zudem mit einer neuen Drittfinanzierungs-Lösung die Möglichkeit, zwei ihnen wichtige Projekte zusätzlich zu den vom Bund getragenen Massnahmen voranzutreiben, jedoch ohne Garantie für eine nachträgliche Erstattung durch den Bund.

Die Arbeiten für den nächsten Ausbauschritt wurden erstmals nach den neuen Grundsätzen erarbeitet, welche Volk und Parlament mit FABI im Januar 2014 beschlossen haben. Die Planungsarbeiten des Bundes erfolgten dabei in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Bahnen und der Güterverkehrsbranche.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2018. Bis Ende 2018 wird der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Bahnausbau 2030/2035 vorlegen. Die Beschlüsse des Parlaments unterstehen dem fakultativen Referendum. 

Hinweis: Im Verlaufe des Nachmittags wird sich Regierungsrat Robert Küng zum Entscheid des Bundesrates äussern.

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