Kanton Luzern: Krankenkasse springt ein

Concordia zahlt für 2’200 Familien die Prämienverbilligungen zurück

Hauptsitz des Krankenversicherers Concordia am Bundesplatz in Luzern.

(Bild: zvg)

«Skandalös» findet der Krankenversicherer Concordia den Entscheid des Luzerner Kantonsparlaments, von Familien schon ausbezahlte Prämienverbilligungen zurückzufordern. Darum übernimmt die Concordia für ihre Versicherten die Rückzahlung von gut 2 Millionen Franken Prämienverbilligung an den Kanton Luzern – aus einer hauseigenen Stiftung.

Der Kanton Luzern hat Mitte September das Budget für das laufende Jahr 2017 verabschiedet. Dabei hat er bei der Prämienverbilligung Sparmassnahmen von mehreren Millionen Franken beschlossen. Dies tut er unter anderem, indem er rückwirkend die massgebende Einkommensgrenze für Familien mit Kindern von jährlichen 75’000 auf 54’000 Franken reduziert.

Da die Prämienverbilligungen den Anspruchsberechtigten bis September bereits ausbezahlt, respektive monatlich von der Prämie abgezogen wurden, fordert der Kanton nun dieses Geld zurück (zentralplus berichtete). Bei der Concordia sind rund 4100 Kunden, was rund 2200 Familien entspricht, von diesem Entscheid des Kantons betroffen.

«Verstoss gegen Treu und Glauben»

Der Krankenversicherer Concordia, der seinen Hauptsitz in Luzern unterhält, übt in einer Mitteliung vom Mittwoch scharfe Kritik am Vorgehen des Kantons Luzern. Er ortet in der Rückforderung von bereits ausbezahlten Prämienverbilligungen «einen Verstoss gegen Treu und Glauben». Die Versicherten hatten Anfang Jahr vom Kanton Luzern eine Verfügung erhalten, die ihren Anspruch auf Prämienverbilligung von Januar bis September festgelegt hat.

Sie durften laut Concordia davon ausgehen, dass ihnen dieses Geld zusteht und dass sie die bereits ausbezahlte Prämienverbilligung später nicht wieder zurückzahlen müssen. Hinzu kommt, dass die rückwirkend heruntergesetzte massgebende Einkommensgrenze Familien mit Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen betrifft.

Viele haben kein Geld zum zurückzahlen

Die Mehrheit dieser Familien dürfte von sich aus nicht im Stande sein, die Prämienverbilligungen auf einmal in der vom Kanton geforderten Frist zurückzuzahlen. «Der Kanton Luzern versetzt unsere Versicherten und uns als Krankenversicherer so in eine Zwangslage», stellt CEO Nikolai Dittli fest.

«Der Kanton Luzern versetzt unsere Versicherten und uns in eine Zwangslage.»

Nikolai Dittli, CEO Concordia

Direkt nach der Bekanntgabe der problematischen Rückforderungen des Kantons hatte die Concordia entschieden, dass sie den betroffenen Familien, die bei ihr versichert sind, helfen will. Konkret hat sie versprochen, von diesen Familien vorerst nichts zurückzufordern und allfällige Gerichtsverfahren, die auf den zweifelhaften Entscheid des Kantons hin angestrebt werden, abzuwarten.

Keine Lust auf endlose Verfahren

Am Mittwoch hat die Concordia ihre Entscheidung zu Gunsten der betroffenen Familien konkretisiert. Da Gerichtsverfahren lange dauern und die betroffenen Versicherten so lange im Ungewissen bleiben würden, übernehme eine Stiftung der Concordia-Gruppe für die betroffenen Familien die Rückzahlungen der Prämienverbilligungen an den Kanton Luzern, heisst es im Communiqué vom Mittwoch.

Die Familien werden in den nächsten Tagen per Brief darüber informiert.

CSS muss 3 Millionen zurückfordern

Bei der CSS-Gruppe seien über 5000 Versicherte von der Rückforderung der Prämienverbilligung betroffen, heisst es auf Anfrage von Radio SRF. Die Krankenkasse müsse insgesamt rund 3 Millionen Franken zurückfordern.

Alle Betroffenen würden nun individuell angeschrieben. «Die Kunden können sich dann bei uns melden und mit uns eine individuelle Ratenzahlung besprechen und vereinbaren», sagt Mediensprecherin Nina Mayer zum «SRF Regionaljournal».

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Hubi
    Hubi, 26.09.2017, 21:03 Uhr

    Ups, das wird mächtig Ärger mit der Aufsicht geben. Die Concordia verstösst gegen Art. 62bis KVG («Die Kostenbeteiligung wie auch der Verlust der Prämienermässigung bei Versicherungsformen nach Absatz 2 dürfen weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherungseinrichtung versichert werden. Ebenso ist es Vereinen, Stiftungen oder anderen Institutionen verboten, die Übernahme der Kosten, die sich aus diesen Versicherungsformen ergeben, vorzusehen»).
    Die Concordia wird dies wohl wissen, aber der Werbeeffekt wird den Gesetzesverstoss wohl aus der Sicht der Concordia rechtfertigen.

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    • Profilfoto von M. Moser
      M. Moser, 27.09.2017, 10:00 Uhr

      Ich denke, diese Krankenkasse denkt weiter. Warum? Sie hat eine Vergleichsrechnung gemacht und gesehen, dass die Kosten für das Inkasso und im Endeffekt erfolglose Pfändungen wohl teurer wären als die Auslagen für eine Einmalzahlung zugunsten der Prämienzahler.
      Nicht zu vergessen, am Schluss würde bei vielen Inkassoverfahren wohl ein Schuldschein stehen. Dieser Schuldschein ist am Ende nicht das Papier wert auf dem er geschrieben steht und die KK könnte sich sämtliche WC-Wände in ihren Bürogebäuden damit tapezieren. Nicht vergessen, nicht die KK hat durch ihr Verhalten diese Misere ausgelöst, sondern der Kanton Luzern der mit Traumtänzereien und falschen Zahlen aus dem Departement Schwerzmann gefüttert wurde. Das Finanzdepartement wurde rechtzeitig von der eidg. Finanzverwaltung über die Minderauszahlung aus dem Finanzausgleich informiert. Herr Schwerzmann hielt es jedoch nicht für angebracht diese Zahlen zu publizieren. Wenn sie den Artikel richtig lesen, dann schiebt der CEO der Concordia richtigerweise den «schwarzen Peter» dem Kanton Luzern zu.

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