Presserat hat das Boulevard-Blatt bereits gerügt

Nach Zuger Affäre: Jolanda Spiess-Hegglin verklagt «Blick»

Jolanda Spiess-Hegglin kämpft weiter für ihre Rehabilitierung. Sie reicht Klage gegen den «Blick» ein, weil die Zeitung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt habe. Der Presserat unterstützt Hegglins Sicht der Dinge.

Der «Blick» war das erste Medium, welches in dem als «Zuger Affäre» bekannt gewordenen Vorfall an der Landammannfeier von 2014 die Namen der beteiligten Politiker publik machte. An Heiligabend titelte das Boulevard-Blatt: «Hat er sie geschändet?», daneben die Konterfeie und Namen von Markus Hürlimann und Jolanda Spiess-Hegglin. Dies machte die beiden Zuger Politiker auf einen Schlag gegen ihren Willen landesweit berühmt.

Dagegen geht letztere nun juristisch vor. Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, reicht Jolanda Spiess-Hegglin gegen den «Blick» wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung Klage beim Zuger Kantonsgericht ein. Hegglin war vom Blick im Vorfeld der Berichterstattung nicht einmal angefragt worden.

Vom Presserat kritisiert

Der Presserat kritisierte 2016 das Vorgehen der Zeitung scharf: Es habe kein öffentliches Interesse an den Namen gegeben, so das Urteil – im Gegenteil. Der «Blick» habe den «innersten Kern der Privatsphäre» von Spiess-Hegglin verletzt. Der Blick publizierte im Verlaufe der Affäre Schlagzeilen wie «Jolanda Heggli zeigt ihr ‹Weggli›» oder «Ein Nümmerchen für 48 285.85 Fr.!»

Spiess-Hegglin verlangt nun eine Wiedergutmachung im Sinne einer Rehabilitierung. Seit Weihnachten 2014 kämpfe Spiess-Hegglin «einen fast aussichtslosen Kampf gegen Gerüchte, Unterstellungen und Demütigungen», so ihre Anwältin Rena Zulauf gegenüber der «LZ». Der Anwalt des «Blicks» äusserte sich gegenüber des Mediums nicht.

Es ist nicht das erste Mal, dass Spiess-Hegglin den juristischen Weg gegen Medienschaffende einschlägt. Weltwoche-Journalist Philipp Gut verbreitete die These, Spiess-Hegglin habe geplant falsche Beschuldigungen gegenüber dem SVP-Mann Markus Hürlimann verbreitet, um von ihrem eigenen, fehlbaren Handeln abzulenken. Das Betriebsgericht Zürich verurteilte ihn wegen übler Nachrede (zentralplus berichtete). 

Nach Zuger Affäre: Jolanda Spiess-Hegglin verklagt «Blick»
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon