Kanton setzt Beförderungen für 2018 aus

Kanton Zug spart: keine Lohnerhöhungen für Mitarbeiter

Beim Personal spart man schnell und einfach Geld. So hat der Kanton Zug im Rahmen des «Sparpakets 2018» entschieden, künftig Beförderungen und damit verbundene Lohnerhöhungen für knappe Jahre aussetzen zu können. Bereits 2018 gibt’s für Kantonsangestellte keinen höheren Lohn.

Der Zuger Kantonsrat hat im Rahmen des «Sparpakets 2018» eine Änderung des Personalgesetzes beschlossen. Mit dieser werden weitere Beförderungskriterien eingeführt, welche sowohl die allgemeine Wirtschaftslage wie auch die finanzielle Lage des Kantons berücksichtigen würden, so der Kanton in einer Mitteilung.

Das bedeutet, dass man für kantonale Angestellte, die eigentlich automatisch befördert werden – beispielsweise Lehrpersonen – die Beförderungen aussetzen kann. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Beförderungen 2018 sistiert

Bereits 2018 wird das Gesetz zur Anwendung gebracht: Beförderungen, inklusive Einmalzulagen und Gehaltsanstiegen aller Mitarbeitenden und gewählten Personen fallen für dieses Jahr aus. Der Kanton spricht von einer «fairen und nachvollziehbaren Lösung». Mit der Massnahme werden 2.6 Millionen Franken gespart.

Die ursprünglich geplante und mit den Personalverbänden vorbesprochene Halbierung der Beförderungssumme für die Jahre 2018 und 2019 hätte die gleiche Einsparung zur Folge gehabt, dabei aber Berufsgruppen mit starrem Beförderungsmechanismus bevorteilt, so der Kanton weiter.«Der einmalige Verzicht auf Beförderungen behandelt alle Mitarbeitenden gleich und ist somit fairer als die ursprünglich geplante Verteilung auf zwei Jahre», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler.

Im Budget 2018 ist kein Geld für Beförderungen vorgesehen.

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