Wenn sich Eigentümer wehrt, soll er Recht bekommen

Zuger SVP-Kantonsräte wollen Denkmalschutz aushebeln

Drei Zuger SVP-Kantonsräte wollen den Denkmalschutz mit einer Motion auf das Minimum beschränken. Insbesondere soll es künftig verboten sein, Gebäude unter Schutz zu stellen, wenn sich der Eigentümer dagegen ausspricht.

Denkmalpflege – muss das sein? Das denken sich wohl die drei Zuger SVP-Kantonsräte René Kryenbühl (Oberägeri), Karl Nussbaumer (Menzingen) und Manuel Brandenberg (Zug). Denn sie fordern in einer Motion eine Änderung der Vorschriften.

Demnach soll die Denkmalpflege auf das Minimum reduziert werden. Zudem soll es künftig verboten werden, Gebäude gegen den Willen des Eigentümers unter Schutz zu stellen. Das Denkmalschutzgesetz soll teilweise aufgehoben werden.

Motionäre erwarten mehr Freiheit – und Einsparungen

Die drei Kantonsräte plädieren dafür, das Denkmalschutzgesetz so abzuspecken, dass es nur noch die Bestimmungen über das bundesrechtlich minimal Vorgeschriebene und die vom Bundesrecht zugewiesenen Vollzugsaufgaben umfasst. «Der Rest der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes sei ersatzlos aufzuheben», fordern sie in ihrer Motion.

Die Kantone hätten abgesehen von den Bundesaufgaben keine Pflicht, Objekte unter Denkmalschutz zu stellen. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen führen laut den Motionären hingegen «zu einem Übereifer der Denkmalschutzorgane im Kanton Zug und zu freiheits- und eigentumsfeindlichen Unterschutzstellungen gegen den Willen von Eigentümern».

Die von ihnen vorgeschlagene Anpassung führe zu mehr Freiheit von Liegenschaftsbesitzern und leiste nebenbei – durch den vorhersehbaren Abbau von Stellen im Bereich der Denkmalpflege – einen Beitrag zu den Sparbemühungen, so die drei SVP-Kantonsräte.

Zuger SVP-Kantonsräte wollen Denkmalschutz aushebeln
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