Leserbrief zum Neudorf-Einkaufszentrum in Cham

Zuger Heimatschutz: «Gemeinde muss das Baugesuch ablehnen»

Im Einkaufzentrum Neudorf in Cham ist eine Erweiterung der Ladenfläche der Migros geplant. Vor allem die Räumlichkeiten im Erdgeschoss sollen bedeutend erweitert und auch die ausserhalb liegenden Anlieferungs- und Lagerbereiche neu gebaut werden. Das Bauprojekt ist öffentlich aufgelegen und die Einsprachefrist ist abgelaufen. Offenbar steht der Entscheid des Gemeinderats über das Projekt kurz bevor.

Das Einkaufszentrum war aufgrund eines Bebauungsplans und als Resultat eines Architekturwettbewerbs so errichtet worden, wie es heute gebaut ist. Eine wesentliche städtebauliche Idee war die grosszügige Mall mit der markanten Torsituation an der Zugerstrasse und mit einer räumlichen Achse Richtung nördliches Wohnquartier. Wird das Projekt bewilligt, müssten der die Baute prägende halbrunde Vorbau in Richtung Sonneggquartier sowie die beliebte Express-Bar verschwinden.

Die erhöhte kommerzielle Nutzung würde nicht nur ein Einkaufs- und Begegnungsort verdrängen. Vielmehr würde er die Ideen, die aus dem Wettbewerb hervorgegangen waren, schlicht zerstören. Die Gemeinde muss das Baugesuch ablehnen, wenn die erweiterte Nutzung und baulichen Veränderungen dem Objektbezogenen Bebauungsplan nicht erfüllt; denn der Plan gilt weiter, solange er nicht – in einem planerischen Verfahren unter Mitwirkung der Bevölkerung – aufgebhoben wird.

«Diese Praxis ist falsch»

Dieser Gebäudeteil ist aber nicht nur aus baurechtlicher Sicht zu erhalten. Er ist vielmehr einmalig in der zugerischen Gemeindelandschaft und ein wichtiger Zeitzeuge für die örtliche Entwicklung von Cham. Das Gebäude scheint denn auch die Schutzkriterien des Denkmalschutzgesetzes zu erfüllen.

Wir erwarten, dass die Gemeinde vor dem Entscheid über das Baugesuch, die Schutzwürdigkeit des Hauses abklärt. Es ist uns wohl bekannt, dass die Denkmalbehörden des Kantons die Schutzwürdigkeit von Gebäuden, die nach 1970 erbaut wurden, nicht prüft. Diese Praxis ist findet aber im Denkmalschutzgesetz keine Stütze. Sie wird denn auch nicht strikt umgesetzt.

Auf jeden Fall ist sie schlicht falsch. Sie führt dazu, dass schützenswerte Häuser und Gebäude «verloren» gehen, nur weil sie noch nicht alt genug sind. Wollen wir unseren Nachkommen eine solch lückenhafte Vergangen zurücklassen?

Meinrad Huser, Präsident Zuger Heimatschutz

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