Budgetloser Zustand soll Ende haben

Kommission folgt dem Luzerner Regierungsrat

Dienststellenleiter Hansjörg Kaufmann (links) und Finanzdirektor Marcel Schwerzmann präsentierten vor einigen Monaten das Budget 2017 des Kantons Luzern.

(Bild: Staatskanzlei Luzern)

Die Planungs- und Finanzkommission des Luzerner Kantonsrates folgt dem Regierungsrat und will den budgetlosen Zustand beenden: Sie heisst den zweiten Entwurf des Budgets 2017 gut und ist für eine Lockerung der Schuldenbremse für 2018.

Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) hat unter dem Vorsitz von Präsident Marcel Omlin (SVP, Rothenburg) den zweiten Entwurf des Voranschlags 2017 vorberaten. Eine Mehrheit der Kommission unterstützt den vom Regierungsrat unterbreiteten zweiten Entwurf, um den budgetlosen Zustand zu beenden. Eine Minderheit lehnt ihn ab, weil er weitere Leistungskürzungen vorsieht.

Weil das Stimmvolk am 21. Mai eine Erhöhung des Steuerfusses ablehnte, hatte sich sich der budgetlose Zustand verlängert und der Regierungsrat musste daraufhin einen zweiten Voranschlagsentwurf erstellen. Der Kantonsrat debattiert ab 11. September über das Budget.

Die Erfolgsrechnung wird neu durch die Beibehaltung des Steuerfusses von 1,6 Einheiten um zusätzlich 65,1 Millionen Franken belastet. Davon können 25,1 Millionen Franken durch höhere Einnahmen, etwa die höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank, kompensiert werden. Weitere 39,4 Millionen Franken werden in den übrigen Aufgabenbereichen kompensiert. Leistungsreduktionen in den Bereichen Prämienverbilligung, Polizeiarbeit, Stipendien, Förderprogramme und Kultur sind die Folge.

So kann laut Regierungsrat für das Jahr 2017 ein rechtskonformer Voranschlag erstellt werden. Der Aufwandüberschuss beträgt 52 Millionen Franken. Damit würde die für das Jahr 2017 gelockerte Schuldenbremse knapp eingehalten.

Bereits eine Woche zuvor hatte die PFK mehrheitlich beschlossen dem Kantonsrat zu beantragen, dass zur Konsolidierung des Finanzhaushaltes im Voranschlag 2018 in der Erfolgsrechnung einmalig ein Aufwandüberschuss von höchstens 7 Prozent (statt wie im Gesetz vorgesehen 4 Prozent) des Bruttoertrages einer Einheit der Staatssteuern vorgesehen werden darf.

Für das statistische Ausgleichskonto soll zudem per 1. Januar 2018 nicht nur ein Ertragsüberschuss von 100, sondern von 140 Millionen Franken als Anfangssaldo festgesetzt werden.

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