Gutverdiener beim Kanton: 18'974 Überstunden

Zuger Regierung will ihre Chefbeamten schonen

«Ich wäre dafür, dass wir Dinge wie Höchstarbeitszeit, Überstunden und Ruhezeiten jedem Einzelnen überlassen.»

(Bild: Katarzyna Kos)

In der Privatwirtschaft füllen Bosse und Manager in der Regel keine Arbeitszeitrapporte aus. Sie arbeiten eh viel länger als es das Arbeitsgesetz vorsieht. Beim Kanton Zug ist das anders: Hier erfassen auch viele Gutverdiener ihre Arbeitszeit und schreiben jede Minute auf. Liegt hier ein Sparpotential, um das ins Ungleichgewicht geratene Bugdet des Kantons zu sanieren?

Auch bei den Gutverdienern und den Kantonsangestellten könnte mehr gespart werden. Dies ist die Stossrichtung einer kleinen Anfrage, welche die beiden SVP-Kantonsräte Beni Riedi (Baar) und Markus Hürlimann (Allenwinden) lancierten. Am Freitag nun hat die Zuger Regierung Informationen darüber veröffentlicht, wie die gutverdienenden Kantonsangestellten ihre Arbeit erfassen.

Riedi und Hürlimann wollten wissen, wer von den Angestellten, die mindestens 120’000 Franken im Jahr verdient, seine Arbeitszeit aufschreibt und wer nicht. Wie die Ausführungen des Regeriungsrat zeigen, fallen 822 Kantonsangestellte  in diese Kategorie. Zwei Drittel von ihnen, vorab solche aus der Kategorie, die zwischen 120’000 und 140’000 Franken verdienen, erfassen ihre Arbeitszeit. Konkret sind das 530 Personen, die Ende 2016 genau 18’974 Überstunden angehäuft hatten. Das sind umgerechnet fast 36 Stunden pro Person, also beinahe eine Arbeitswoche.

Lehrer und Ombudsperonen können nicht «minütelen»

Ohne Arbeitszeiterfassung bleibt ein Drittel der Gutverdiener beim Kanton. Tendenziell solche die eher mehr verdienen – 160’000 Franken und drüber. Gemäss Regierung fallen unter diese Kategorie schwerpunktmässig die Regierungsräte selber, vom Volk oder vom Kantonsrat gewählte Mitarbeiter wie der Landschreiber, die Richter, der Datenschutzbeauftragte, Ombudspersonen und Lehrer an der kantonalen Schulen.

Riedi und Hürlimann wollten überdies von der Zuger Regeriung wissen, ob sie sich einen generellen Verzicht auf die Zeiterfassung bei Angestellten mit höherem Einlkommen vorstellen könnten? So würde natürlich der ganze Wust von Überstunden der gutverdienenden Kantonsangestellten in Zukunft hinfällig.

Was sagt ein hoher Lohn aus?

Die Regierung würdigt zwar die Argumenten, die für einen solchen Verzicht sprechen würden (Vertrauensbeweis, keine Abgrenzungsprobleme zwischen Arbeit und Freizeit mehr, zum Beispiel bei Businesslunches), findet aber eine Menge Punkte, die nach ihrer Meinung dagegen sprechen.

Zuallererst könne von einem hohen Lohn nicht darauf geschlossen werden, dass ein Mitarbeiter eine leitende Stellung bekleide.

Schlechterer Gesundheitsschutz

Zweitens könne ein solcher Verzicht nur erfolgen, wenn sich die betreffenden Mitarbeiter dazu ihr Eniverständnis gäben, in einer Position mit grosser Gestaltungsautonomie seien (wie zum Beispiel Projektleiter) und ein von den Sozialpartnern ausgehandelter Gesamthandelsvertrag bestehe. All diese Punkte müssten gleichzeitig erfüllt sein, sonst gehe es nicht.

Für die Regierung überwiegen die Vorteile des bisherigen Systems, oder anders gesagt: Den Verzicht auf eine Arbeitszeiterfassung für gutverdienende Kantonsangestellte lehnen sie ab. Weil man so bei arbeitsmarktlichen Streitigkeiten keine Beweismittel mehr zu den Überstunden habe, nicht mehr überprüfen könne, wie die Direktionen genau gearbeitet hätten und wo allenfalls Verbesserungspotential bestehe. Ausserdem würde der Gesundheitsschutz dieser Angestellten mit dieser Massnahme verschlechtert und der Kanton als Arbeitgeber weniger attraktiv.

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