Grössere Aufgaben wegen Wolf, Luchs und Biber

Neues Jagdgesetz: Kanton Luzern will mehr Gewinn auf Kosten der Gemeinden

Das Kantonale Jagdgesetz soll an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden: Geschützte Arten wie Luchs, Wolf und Biber verursachen höheren Aufwand beim Kanton, deshalb soll der Verteilungsschlüssel der Jagderträge umgedreht werden. Das kostet die Gemeinden eine Viertelmillion.

Mit der Botschaft B 95 legt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Totalrevision des Kantonalen Jagdgesetzes vor. Das über 25-jährige Gesetz ist fast gänzlich auf die Rehwild-Jagd ausgerichtet und muss deshalb an die veränderten Artenvorkommen und Wildbestände sowie das seither geänderte Bundesrecht angepasst werden. Ziel der Revision sei mit Blick auf diese Entwicklungen ein spezifischerer Umgang mit den verschiedenen Arten, so der Kanton in einer Medienmitteilung.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will der Regierungsrat die Luzerner Tradition einer freiheitlichen Jagdgesetzgebung und ihre Effektivität bewahren. Die Jägerinnen und Jäger sollen auf ihrem Territorium weiterhin verantwortlich und autonom bleiben, müssen sich aber – für das Management jener Arten, die dies erfordern – von der Bestandeserhebung bis zur Abschusserfüllung am koordinierten Vorgehen beteiligen. Darum soll auch die seit Jahrzehnten bewährte Mitverantwortung der Gemeinden bei Wildschadenverhütung und -vergütung weitergeführt werden, so die Verantwortlichen. Weiter sollen die Gemeinden als Vermittler zwischen Jägern und Behörden walten, weil sie die Akteure kennen.

Wolf und Luchs stärker berücksichtigt

Im Rahmen der Vernehmlassung sei der Gesetzesentwurf gut aufgenommen und insgesamt positiv gewürdigt worden, schreibt der Kanton. Der vorgeschlagene Wechsel bei der Verteilung der Jagdpachtzinserträge zwischen Kanton und Gemeinden kam nicht gut an. Konkret heisst das, dass zwei Drittel der Jagdpachterträge an den Kanton und ein Drittel an die Gemeinden gehen sollen. Das entspricht einer Umkehr des bisherigen Verteilschlüssels. Die Mindereinnahmen für alle Gemeinden betragen insgesamt rund 250’000 Franken.

Der Regierungsrat halte am vorgeschlagenen Wechsel fest, weil sich die Aufgaben und die Koordinationsleistungen des Kantons im Zusammenhang mit den Wildtieren durch die geplanten Gesetzesanpassungen kantonal und interkantonal vervielfachen werden, so der Kanton. Dies betrifft weniger die gängigen, jagdbaren Arten, sondern immer stärker den professionellen und tierschutzgerechten Umgang mit geschützten Arten wie Luchs, Wolf oder Biber.

Voraussichtlich kommt das Geschäft in der Oktobersession 2017 erstmals in den Kantonsrat. Das revidierte Kantonale Jagdgesetz soll per 1. April 2018 in Kraft treten.

Neues Jagdgesetz: Kanton Luzern will mehr Gewinn auf Kosten der Gemeinden
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1 Kommentar
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 16.08.2017, 17:05 Uhr

    Es ist immer das Gleiche, die Sparer sparen gar nie, sie verlagern nur nach unten und am Schluss werden die Gemeinden ausgeblutet. Wenn man nivht die Gemeinden belasten kann, dann spart ,s bei denen, die sich nivht wehren, den Kleinen, den Benachteiligten, den Kranken und den Alten. Wenn von Sparen geredet wird müssen jedem menschlich denkenden Bürger alle Alarmglocken läuten. Beim Jagdgesetz ist sich die Regierung so sicher, das sie nicht einmal mehr vertuschen muss sondern ganz offen deklariert, das sie die Gemeinden weiter ausbluten will. es wird Zeit das die Gemeindeeinwohner auf die Hinterbeine stehen

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