Sonderabgabe ab 2017

Luzerner Gemeinden überwälzen Sanierung von Altlasten auf Steuerzahler

Der Zuger Regierungsrat setzt mit «Finanzen 2019» den Rotstift an.

(Bild: fotolia)

Mit den Steuerunterlagen für dieses Jahr werden die Bewohner des Kantons Luzern auch eine neue Abgabe erhalten: Die Kosten für die Sanierung der Altlasten werden nicht mehr wie bisher zu Lasten des Kantons, sondern der Gemeinden – und somit der Steuerzahler gehen. Mindestens für die nächsten fünf Jahre.

In Folge des Konsolidierungsprogramms KP 17 hat der Kantonsrat beschlossen, die Ausfallkosten statt dem Kanton neu den Gemeinden anzulasten. Für das Jahr 2017 werden die Gemeinden deshalb erstmals eine Sonderabgabe von 12 Franken erheben. Entrichtet werden muss diese von allen steuerpflichtigen Einwohnern und Unternehmen im Kanton Luzern.

Gedeckt werden damit die Kosten für die Sanierung von belasteten Standorten, die sich keinem Verursacher überwälzen lassen können, ist im Massnahmenkatalog des KP 17 zu lesen. In den nächsten 25 Jahren rechnet der Kanton mit sogenannten Ausfallkosten von 40 Millionen Franken.

Machen die Gemeinden es sich einfach?

Aufgrund der neuen Regelung haben die Gemeinden beschlossen, das Geld nun bei den einzelnen Steuerzahlern einzutreiben. Eine Lösung, mit der man es sich einfach gemacht hat? Nein, gibt Armin Hartmann, Leiter des Bereichs Finanzen beim Verband der Luzerner Gemeinden (VLG), auf Anfrage bei der «Luzerner Zeitung (LZ)» zu Protokoll. «Ohne die Sonderabgabe wäre die Vorlage nicht mehrheitsfähig gewesen.»

Mit der neuen Abgabe sollen Erträge von rund vier Millionen Franken pro Jahr zusammen­kommen. Davon fliessen allerdings nur rund 3,6 Millionen Franken für die Altsanierungen ab, da den Gemeinden ein Franken pro Steuerzahler zur Deckung des administrativen Aufwands zustehe.

Über 1000 belastete Standorte im Kanton

Im Kanton Luzern sind 1077 belastete Standorte erfasst, wird weiter berichtet. Dazu würden frühere Deponien mit Siedlungsabfällen und Bauschutt sowie Schiessanlagen, bei denen Blei und andere Schwermetalle die Böden belasten, gehören. Dass bei Altlasten alle Gemeinden solidarisch haften, sei vernünftig, sagt Hartmann weiter zur LZ. «Sonst könnte es einzelne sehr hart treffen.»

Für die Einführung der Sonderabgabe wurde die kantonale Umweltschutzgesetzgebung angepasst. Der Paragraf trat auf den 1. März 2017 in Kraft, die erste Abgabe wird pro rata mit den Steuern 2017 fällig.

Verlängerung der Massnahme auf 10 Jahre?

Vorerst ist die Massnahme auf fünf Jahre beschränkt, sie könnte allerdings auf maximal zehn Jahre verlängert werden. Dies ist im KP 17 festgelegt: «Je nach Stand der geäufneten Einnahmen per Ende 2021 und nach erneuter Einschätzung der Höhe der Ausfallkosten wird der Kantonsrat über die Weiterführung der Sonderabgabe zu entscheiden haben», heisst es dazu.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon