Luzerner Grüne sehen Widerspruch bei Gesetzen

Sieben Vorstösse zu den Abbaumassnahmen des Kantons

Das Luzerner Naturmuseum soll laut der Regierung mit dem Gletschergarten zusammengelegt werden.

(Bild: zvg)

Kulturförderung, Stipendien und Museen: Zu diversen Themen hat die Fraktion der Grünen Luzern Anfragen und Postulatue eingereicht, welche die Abbaumassnahmen für 2017 und 2018 betreffen. Und ein Vorstandsmitglied macht klar: Der Plan, Massnahmen ohne Gesetzesänderung durchzuführen, geht aus Sicht der Grünen Fraktion nicht auf.

Als Reaktion auf die geplanten Abbaumassnahmen des Kantons (zentralplus berichtete) hat die Fraktion der Grünen Vorstösse eingereicht. Diese betreffen unter anderem den Abbau der Gesundheitsversorgerung, die Kürzung von Stipendien, den eigens geforderten Verkaufsstopp kantonseigener landwirtschaftlicher Liegenschaften und einen vom Kanton mitfinanzierten Anlass der Wirtschaftsförderung.

Für 2017 und 2018 will die Luzerner Regierung nur Abbaumassnahmen durchsetzen, die keine Gesetzesänderung benötigen. Dies, damit sie trotz parlamentarischem Prozess 2019 in Kraft sein könnten. Die Rechnung des Kantons, argumentiert man bei den Grünen, könnte zum Beispiel aber gerade bei den weiteren geplanten Abbaumassnahmen im Museums- bzw. Kulturbereich nicht aufgehen.

Ungleichheit bei Gesetzen droht

Dies macht das Vorstandsmitglied der Grünen Kriens, Michael Töngi, in seinem Blog klar: «So unglaublich ernst nimmt es der Regierungsrat nicht mit seiner Ankündigung. Droht er doch, sollte das Parlament die Schuldenbremse nicht lockern, so würden Natur- und Historisches Museum 2018 geschlossen. Beide Museen sind aber im Kulturförderungsgesetz verankert. Und haben gemäss ihrem Reglement umfangreiche Aufgaben, die nicht nur darin bestehen, das Museum offen zu halten, sondern auch im Bereich Sammlung, Konservierung und Darstellung der gesammelten Objekte.»

Würde man dennoch am Plan fäst halten, liefe es darauf hinaus, dass gewisse Gesetze «etwas gleicher» wären, betont Töngi. Und fährt fort: «Man fragt sich, ob die gesetzliche Schuldenbremse mehr wert ist als das Kulturförderungsgesetz. Mit einem Strich kann man anscheinend Museen schliessen, Sammlungen in Luft auflösen und dazu noch Angestellte vor die Türe setzen.»

Auch Fusion mit Gletschergarten nicht durchführbar

Die weniger heftige, vom Kanton aufgeführte Lösung wäre die Fusion von Natur-Museum und Gletschergarten. Auch dies wäre laut Töngi in der vorgegeben Zeit nicht machbar, stehe doch im Gesetz: «Der Kanton führt das Historische Museum und das Natur-Museum.» Auf Anfang 2018 sei auch dies deshalb nicht machbar. «Doch gemäss Plänen der Regierung sollen die Gelder für das Natur-Museum bereits auf das nächste Jahr um die Hälfte gekürzt werden», kritisiert der Grüne.

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