Sommerferien verschärfen das Problem

Kanton Luzern: Dutzende von Zwangsheiraten betroffen

So sieht das Cover der Broschüre aus.

(Bild: zvg)

In der Schweiz sind Zwangsheiraten verboten. Dennoch sind Dutzende junger Menschen im Kanton Luzern jährlich davon betroffen. Besonders in Sommerferien, wenn viele Familien mit Migrationshintergrund in ihre Herkunftsländer reisen, häufen sich die Fälle. Die Fachstelle Koordination Gewaltprävention macht mit einer Informationsbroschüre auf das Thema aufmerksam.

Zwangsheiraten sind in der Schweiz verboten und unter Strafe gestellt. Dennoch werden Jahr für Jahr junge Frauen wie auch Männer, gegen ihren Willen verheiratet. Die Sommerferien sind in diesem Zusammenhang eine besonders heikle Zeit: Dann reisen viele Familien mit Migrationshintergrund in ihre Herkunftsländer, wo Heiraten angebahnt oder gleich beschlossen werden können.

Auch im Kanton Luzern sind jährlich einige Dutzend Jugendliche und junge Erwachsene unmittelbar von Zwangsheiraten betroffen. Konkrete aktuelle Zahlen liegen nicht vor, im Rahmen des Bundesprogramms zur Bekämpfung von Zwangsheiraten läuft aber gegenwärtig eine schweizweite Erhebung. Erfahrungen von Fachstellen deuten darauf hin, dass die Zahlen seit Jahren tendenziell steigen, schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Aus diesem Grund habe die Fachstelle Koordination Gewaltprävention in diesen Tagen die Informationsbroschüre «Wer entscheidet, wen du heiratest?» versandt. Adressaten sind in erster Linie die Schulen der Oberstufe, die Berufsschulen, die Schulsozialarbeit sowie die Jugendtreffs und die Beratungsstellen im Kanton Luzern. Diese Anlaufstellen würden erfahrungsgemäss am ehesten mit potenziell Betroffenen in Kontakt kommen und können die Broschüren in ihrer täglichen Arbeit einsetzen.

So sieht das Cover der Broschüre aus.

So sieht das Cover der Broschüre aus.

(Bild: zvg)

Informationen in zehn Fremdsprachen

Seit dem 1. Juli 2013 ist in der Schweiz das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheirat in Kraft. Unter Zwang geschlossene Ehen werden ausdrücklich unter Strafe gestellt und von Amtes wegen verfolgt. Zudem werden Eheschliessungen mit Minderjährigen auch bei Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr toleriert, selbst wenn sie den Gesetzen des Heimatstaates entsprechen.

Dies eine der zentralen Botschaften der Informationsbroschüre, die in zwei Versionen mit je fünf Fremdsprachen und in Deutsch verfasst ist.

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