Zug wehrt sich gegen Bundesbeschlüsse

Keine Erhöhung der externen Kinderbetreuungsabzüge in Zug

Die Zuger Regierungsräte Matthias Michel (links) und Heinz Tännler im Kantonsrat.

(Bild: Kilian Bannwart/ Montage: wia)

Der Zuger Regierungsrat will sparen – und weigert sich deshalb, einen vom Bund vorgesehenen Mindestabzug an die externen Kinderbetreuungskosten von 10’000 Franken einzuführen. Dies würde zu Ausfällen in Millionenhöhe führen. Gleichentags hat der Regierungsrat auch Änderungen beim Denkmalschutzgesetz verabschiedet.

Das dürfte Familien mit kleinen Kindern nicht freuen: Der Zuger Regierungsrat lehnt einen steuerlichen Mindestabzug von 10’000 Franken bei Kantons- und Gemeindesteuern für die Kinderbetreuungskosten ab, wie er am Mittwoch mitteilt. Die Begründung: Er wehre sich gegen die Einmischung des Bundes in die Kantonsautonomie.

«Keine Notwendigkeit»

Auch dessen Erhöhung bei der direkten Bundessteuer von heute 10’100 auf neu 25’000 Franken lehne er ab. Im Kanton Zug beträgt der Abzug bisher 6’000 Franken.

Die Erhöhung würde zu jährlichen Ausfällen von rund 2,1 Millionen bei den Kantonssteuern, 1,7 Millionen bei den Gemeindesteuern und rund 0,2 Millionen Franken beim Anteil an den Bundessteuern führen. Angesichts der finanziellen Herausforderungen der nächsten Jahre sieht der Regierungsrat weder die Notwendigkeit noch die Möglichkeit für eine substanzielle Erhöhung der Abzüge.

Aufhebung der Denkmalkommission

Ausserdem hat die Regierung auch eine Änderung des Denkmalschutzes verabschiedet. Sie führt zu mehr Mitsprache für Eigentümerschaften, Unterschutzstellungen mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag, Stärkung der Politik im Unterschutzstellungsverfahren, Aufhebung der Denkmalkommission, regelmässige Aktualisierung des Inventars der schützenswerten Denkmäler und bessere Koordination von gemeindlichem Ortsbild- und kantonalem Denkmalschutz.

So lauten laut der Kantonsmitteilung die wichtigsten Änderungen der Revision des Denkmalschutzgesetzes, das der Regierungsrat in erster Lesung verabschiedet hat. Es geht nun in die externe Vernehmlassung. Die Frist läuft bis 4. Oktober 2017.

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