Anpassung im Luzerner Steuergesetz

Grüne fordern Begrenzung des Pendlerabzugs

Die Grünen Kanton Luzern wollen mit einer dringlichen Motion erreichen, dass der Fahrkostenabzug auf die Kosten eines 2.-Klass-GAs reduziert wird. Alle müssten ihren Beitrag leisten für ein Budget 2018, so die Partei.

In einer dringlichen Motion fordern die Grünen des Kantons Luzern eine Anpassung des Steuergesetzes. Konkret fordert die Partei, dass der Fahrkostenabzug auf die Kosten eines 2.-Klass-Generalabonnements (3860 Franken) begrenzt wird.

Zudem soll im Steuergesetz die Teilbesteuerung der Erträge aus massgebenden Beteiligungen des Privatvermögens (Dividendenbesteuerung) auf 70 Prozent erhöht werden. Beide Änderungen sollen nach dem Willen der Grünen auf Anfang 2018 in Kraft treten.

Die Grünen begründen ihren Vorstoss damit, dass ein gesetzeskonformes Budget nicht alleine durch Leistungskürzungen zu erreichen sei. Für das Budget 2018 muss der Kanton voraussichtlich erneut über 60 Millionen Franken einsparen. Wo die Regierung wie viel sparen will, ist im Detail noch nicht bekannt. Aber kürzlich hat der Regierungsrat mögliche Sparbereiche definiert: Abbau Stipendien und Prämienverbilligung, Reduktion von Polizeileistungen und Strafverfolgung, Reduktion Kulturförderung oder Anpassung Gesundheitsversorgung (zentralplus berichtete). Zudem hat der Regierungsrat einen Antrag auf teilweise Aussetzung der Schuldenbremse beantragt.

«Für ein faires, gerechtes und sozial verträgliches Budget 2018 müssen alle einen Beitrag leisten», so die Grünen in einer Mitteilung. Deshalb soll der Fahrkostenabzug auf die Kosten des 2.-Klass-GAs begrenzt werden. Andere Kantonen kennen diese Begrenzung bereits, auf Bundesebene beträgt die Begrenzung 3’000 Franken.

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