Neue Details zu Fall Malters

Laut Akten wurde der Polizeipsychologe übergangen

In diesem Haus zwischen Scheune und Turm spielte sich das Drama von Malters ab.

(Bild: azi)

Ab Montag wird der Fall Malters vor dem Gericht behandelt. SRF hatte schon Einblick in die Akten. Demnach warnte der Psychologe vor einem Zugriff – wurde aber übergangen.

Am nächsten Montag und Dienstag wird der Polizeieinsatz von Malters, bei der sich im März 2016 eine Frau erschossen hatte, vor Gericht verhandelt. Vor dem Bezirksgericht Kriens stehen der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann (zentralplus berichtete).

Die Polizeioffiziere werden der fahrlässigen Tötung beschuldigt. Der Staatsanwalt fordert für die beiden Polizeikader bei einer Verurteilung bedingte Geldstrafe. Der Prozess findet aus Platzgründen im Gebäude des Kantonsgerichts statt.

Zu 180 Grad anders beraten

SRF hatte nun Einblick in die Untersuchungsakten und Einvernahmeprotokolle des Polizeipsychologen, der von einem Zugriff abriet. «Ich habe zu 180 Grad anders beraten», sagte der Experte gemäss «SRF Online».

Der Luzerner Polizeipsychologe habe deutlich vor einem Zugriff gewarnt. Beim Entscheid, ob eine Stürmung der Wohnung richtig ist, wurde er aber offensichtlich übergangen. In der Befragung sagte der Psychologe laut SRF: «Ich sagte zum Einsatzleiter Daniel Bussmann, es solle auf Zeit gespielt werden, man solle zuwarten. » Und weiter: «Irgendwann ist die Frau erschöpft und man habe die Möglichkeit, die Situation ohne Eskalation zu beenden.»

Die Luft für den Luzerner Polizeikommandanten Adi Achermann im «Fall Malters» wird dünn.

Die Luft für den Luzerner Polizeikommandanten Adi Achermann im «Fall Malters» wird dünn.

(Bild: Montage les)

Der Polizeieinsatz wurde von Christoph Rüedi, einem ausserordentlichen Staatsanwalt aus dem Kanton Aargau, untersucht. Er kam zum Schluss: Der Suizid wäre vermeidbar gewesen (zentralplus berichtete). Ihm gab der Polizeipsychologe laut SRF zu Protokoll: «Ich war mir ziemlich sicher, dass die Frau ihre Bedrohung wahrmacht und schiessen werde, wenn man rein geht.»

Markus Mohler, ehemaliger Polizeikommandant von Basel-Stadt, sagt gegenüber SRF: «Wenn man einen Polizeipsychologen beizieht, und es geht in Fall Malters um psychische Probleme, dann sehe ich nicht ein, weshalb man nicht auf den Polizeipsychologen hört.»

Die Vorgeschichte

Was passierte damals: Die Polizei wollte am 9. März 2016 eine Wohnung in Malters durchsuchen, weil sie darin eine Hanfplantage vermutete. Doch eine 65-jährige Frau, die Mutter des mutmasslichen Betreibers der Hanfanlage, verbarrikadierte sich darin. Nach stundenlangen Verhandlungsversuchen stürmte die Polizei das Gebäude und fand die Frau tot auf. Sie hatte sich erschossen.

Daraufhin hatte der Sohn der Frau bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern Anzeige eingereicht gegen die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes. Auch wegen fahrlässiger Tötung. Dabei führte er ins Feld, dass der Polizeipsychologe von einer Intervention abgeraten haben soll (zentralplus berichtete).

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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