Kommission nimmt Finanzleitbild zur Kenntnis

Luzerner Tiefbahnhof soll von der Schuldenbremse verschont werden

Die Planungs- und Finanzkommission des Luzerner Kantonsrates unterstützt eine Flexibilisierung der Schuldenbremse. Zudem will es speziell ein Projekt von der Schuldenbremse befreien. Beim Finanzleitbild gibt es jedoch diverse Bemerkungen.

Die Planungs-und Finanzkommission (PFK) hat unter dem Vorsitz von Vizepräsidentin Inge Lichtsteiner-Achermann (CVP, Egolzwil) eine Änderung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen und das Finanzleitbild 2017 vorberaten.

Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes betreffen die Schuldenbremse. Diese soll zwar beibehalten werden – im Bereich der Investitionen soll die Schuldenbremse aber flexibler werden. Neu sei nicht mehr die generelle Vermeidung neuer Schulden das Ziel, sondern ein tragbares Schuldenniveau. Die künftige Schuldengrenze richtet sich deshalb nach der Wirtschaftskraft des Kantons, indem die Nettoschulden maximal so schnell wachsen dürfen wie die kantonale Steuerkraft.

«Das Leitbild in dieser Situation einfach zurückzuweisen, empfand die Mehrheit als falsches Zeichen.»

Inge Lichtsteiner, PFK-Vizepräsidentin

Die PFK schlägt gemäss einer Mitteilung vor, dass der Regierungsrat Massnahmen einleiten muss, wenn sich im Aufgaben- und Finanzplan eine Überschreitung der Schuldengrenze abzeichnet oder der Ertragsüberschuss des Ausgleichskontos im letzten Planjahr unter 100 Millionen Franken liegt.

Der Kantonsrat soll zudem beschliessen können, dass Investitionen für Infrastrukturprojekte, die mindestens 3⁄10 einer Einheit der Staatssteuern beanspruchen, der Schuldenbremse nicht unterliegen. «3/10 bedeuten einen Investitionsbetrag von rund 200 Millionen Franken», erklärt Inge Lichtsteiner auf Anfrage von zentralplus. In den nächsten Jahren erreicht möglicherweise ein Projekt diese Grenze: der Tiefbahnhof. «Wir wollen diesem wichtigen Projekt keine weiteren Steine in den Weg legen», sagt Lichtsteiner. Der Tiefbahnhof wird gemeinsam mit dem Bund realisiert. Aktuell ist aber auch eine Vorfinanzierung ein Thema – darum diese Vorssichtsmassnahme.

Massnahmen beim Personal müssen warten

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat auch das Finanzleitbild 2017 vorgelegt. «Schwerzmanns Plan zur Rettung der Kantonsfinanzen», titele zentralplus. Die PFK ist grundsätzlich mit dem Finanzleitbild einverstanden, beantragt dem Kantonsrat aber eine ganze Reihe von Bemerkungen und möchte den Bericht lediglich neutral zur Kenntnis nehmen.

«Der Kantonsrat hatte grosse Hoffnungen in das Finanzleitbild. In der PFK war eine grundlegende Unzufriedenheit zu spüren, weil in der Vorlage die Aussagen zur Umsetzung des Leitbilds fehlten. Mit Ablehnung der Steuererhöhung wurde der Anpassungsbedarf noch grösser», so Lichtsteiner. Eine Mehrheit war dennoch für eine Kenntnisnahme. «Das Leitbild in dieser Situation einfach zurückzuweisen, empfand die Mehrheit als falsches Zeichen.»

Hervorzuheben sind die von der PFK verabschiedeten Bemerkungen, dass die Zusammenarbeit mit den Gemeinden bei der Entflechtung und Zuordnung der Aufgaben an eine Staatsebene in einem transparenten, partnerschaftlichen Prozess zu erfolgen hat. Die PFK hat sich dahingehend geäussert, dass die Verbesserungen der Anstellungsbedingungen des Personals erst ins Auge gefasst werden soll, wenn die finanzielle Situation des Kantons dies zulässt.

Diese Finanzvorlagen werden vom Kantonsrat in seiner Session vom 19. und 20. Juni 2017 beraten.

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