Im Jahr 2009 entschied die Katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern, auf dem Gebiet Unterlöchli für 57,7 Millionen Franken total 115 Wohnungen zu bauen, davon 55 Eigentumswohnungen. Heute nun hat das Bundesgericht entschieden, dass auf die Verkaufserlöe der Wohnungen Steuern zu zahlen sind.
Laut Urteil des Bundegerichts sind Kirchgemeinden im Kanton Luzern nicht vorbehaltlos steuerbefreit. So seien jene Teile des Vermögens und des Einkommens, die nicht kirchlichen Zwecken dienten, nicht von der Steuerpflicht ausgenommen. Gemäss den Lausanner Richtern fallen beispielsweise eine Friedhofsgärtnerei oder ein Restaurationsbetrieb unter die Steuerpflicht. Mit solchen Tätigkeiten stünde eine Kirchgemeinde in Konkurrenz mit einem gewöhnlichen privatwirtschaftlichen Unternehmen.
Wie viel Steuern die Kirchgemeinde nun für die Wohnungen nachzahlen muss, ist noch offen, wie ein Sprecher der Kirchgemeinde auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Dies müsse nun in einem Veranlagungsverfahren festgelegt werden.
Die Katholische Kirchgemeinde Luzern will den Grundlagenentscheid des Gerichts in den kommenden Tagen analysieren.
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